Hallo und guten Tag liebe Ratgeber, es geht um mein Wasserhahn im Badezimmer, die Mischbatterie am Waschbecken ist Kaputt. Das heiß Wasser lässt sich nicht mehr abstellen, macht laute pfeif Geräusche und läuft auch weiter wenn der Hebel unten ist. Also muss ich immer den Heißwasser Haupthahn abstellen. Das mache ich ich jetzt schon seit Oktober 2016, weil ich mich erstmal erkundigen wollte wer dafür zuständig ist und dafür aufkommt. Habe einige Mitbewohner gefragt ob sie so etwas auch schon hatten. Da gehen die Meinungen aber auseinander. Ob es eine klein Reparatur oder eine Erneuerung des Wasserhahns ist. Ich wohne hier 10 Jahre, und denke das es ein Verschleiß ist und durch unser Kalkhaltiges Wasser hier liegt. Oder an der minderwertigen Ausführung des Wasserhahns. Habe der Hausverwaltung über die Mängel schriftlich in Kenntnis setzen. Daraufhin haben wir Telefoniert, Sie war sehr unfreundlich und meinte : Für kleine Reparaturarbeiten müsste ich selber aufkommen bis zu 65,-€ so steht es im Mietvertrag. Es ist aber nicht aufgelistet welche Reparaturarbeiten oder Erneuerung gemeint sind. Ich bin sehr verärgert, weil es hier immer wieder Unstimmigkeiten gibt mit dem wir hier im Haus nicht einverstanden sind. Darum frage ich hier mal um Rat wer ist eigentlich für die Reparatur bzw. den Ersatz dieser Mischbatterie zuständig, der Mieter oder der Vermieter? Ein neuer Wasserhahn und Klempner sind ja teurer als 65,-€ - d.h. laut gängigem Mietrecht bzw. BGB.§16 Klein Reparaturarbeiten ? Werde daraus nicht schlauer :-) Vielen lieben Dank im voraus ! LG. Eva