Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.

Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?

§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.