Wie Gäste loswerden?

Hallo,

der Freund meines Onkels (früherer Mitschüler meines Vaters) war Architekt und hat meinen Eltern beim Hausbau geholfen. Danach hat er uns manchmal besucht, weil er und meine Eltern gute Freunde waren. Leider ist er verunglückt und lebt nicht mehr. Wir (mein Zwilling und ich) kannten ihn nur 4 Jahre...

seit dem kommt seine Mutter (die ist so um die 65) uns öfters besuchen. Und mit öfters meine ich bei Gelegenheit jeden Sonntag 😫

Sie macht Sturmklingeln (drückt ungefähr 6 mal auf die klingel und wenn wir nicht sofort öfnen nochmal 2 oder 3 mal) und kommt immer so um die Abendessenszeit oder zum Frühstück, selten auch mal zum Mittagessen. Wir haben sie nicht eingeladen, aber sie kommt einfach vorbei. Meine Eltern quatschen ein bisschen mit ihr und dann bleibt sie immer so lange, bis wir Abendessen essen müssen, weils sonst zu spät wird und dann muss man sie fragen, ob sie mitessen will. Sie läd sich also selbst ein und meine Eltern wollen sie eigentlich auch nicht, aber sie denken das man nicht einfach sagen kann das sie gehen soll, wenn sie kommt. Flüchtlinge und schwarze Einwanderer (sorry aber das sagt sie so, sie ist ziemlich rassistisch) sind ihr Lieblings Gesprächsthema... die Frau redet nur schlecht über sie und mein Bruder und ich haben uns schon manchmal versucht in das Gespräch einzumischen, weils uns zuviel geworden ist (aber entweder hat sie einfach weitergeredet als wir reden wollten oder unsere Eltern konnten es gerade noch retten, als das was wir sagen wollten “unhöflich” geworden war). Da sie ja nicht zuhören will, wenn wir mal was sagen wollen zu ihrem Lieblings Gesprächsthema, sind wir unverschämte Kinder... mein Bruder hat ihr beim letzten Besuch einen Becher Wasser vom Balkon übern Kopf geschüttet, was ja eigentlich nicht so schlimm ist, aber unsere Eltern fanden das nicht so toll. Die Frau erst recht nicht ;-)

Was sollen wir tun? Unsere Eltern wollen die auch nicht ständig zu Besuch haben, aber sie finden es unhöflich es ihr zu sagen, dass sie wieder gehen soll. Und findet ihr es in Ordnung, wenn mein Bruder oder ich der mal unsere Meinung zu ihren Flüchtlingsproblemen sagen?

danke

Familie, Freundschaft, Gäste, Freunde, Ausländer, Liebe und Beziehung, Besuch, unerwünscht
Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?

Hallo liebe Community,

ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.

Folgender Sachverhalt:

Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.

Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)

Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.

Schon mal Danke für die Mühe :D

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Besucher, Hausordnung, Rechtsberatung, übernachten, Wohnheim, Besuch
Neue WG-Mitbewohnerin hat fast täglich abends Besuch, nimmt zur Nachtruhe-Zeit keine Rücksicht erwartet aber morgens Rücksicht. Wie vorgehen?

Ich bin Mitbewohner und Eigentümer und somit auch Vermieter der Wohnung.

Wie bereits in der Frage beschrieben:

  • fast täglich (90% abends, 1-4 Personen) Besuch, bis spät abends oder mit Übernachtung
  • keine Rücksicht wegen Lautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr (Gesetzliche Nachtruhe)
  • Sie kam einmal um 7 Uhr morgens gleich raus und hat sich beschwert, dass sie wach geworden ist und hat gemeint ob wir leiser sein können (Frühstück
  • Im Umkehrschluss macht sie Musik an, wenn sie aufsteht und lässt alle Türen offen, redet im normalen Lautstärke (was spät abends, nachts wenig von Empathie zeugt)
  • Lässt meine Nachricht unkommentiert stehen (hatte ich ihr geschrieben, da wir uns nicht gesehen hatten an dem Tag), dass ich gern ab 22 Uhr Rücksicht wegen Lautstärke hätte

Summa Summarum:

  • Sie erwartet Empathie der Mitbewohner
  • Aber wenn sie wach ist oder was tut, Besuch hat, fehlt ihr jegliche Empathie
  • Sie wohnt erst seit 3 Monaten hier

Genau das stört mich an ihr, und es verwandelt mich unterbewusst zum „morgen“-Terrorist der sich genau so wie sie abends verhält was die Lautstärke betrifft.

Meine Herangehensweise wäre:

  • Sie unter vier Augen drauf aufmerksam zu machen, da ich berufstätig (seit 1 Monat erst) bin und Sie anscheinend ein sehr lockeres Studentenleben gerade führt.
  • Vielleicht das mit dem Besuch als Kritik-Punkt auszulassen?
  • Ich will eine Lösung finden, die worst-case Lösung wäre Eigenbedarf auf Basis geänderte Umstände
  • Ich will vermeiden, dass eine schlechte Atmosphäre entsteht (sehr wahrscheinlich wenn ich den Joker - Eigenbedarf zücke, falls es sich nicht bessert)

Habt ihr Tipps? Ideen? Ich komme teilweise echt gerädert auf die Arbeit, bin in der Probezeit und wenn wegen dieser Erschöpfung ich meinen Job verliere wäre das fatal..

Ergänzungen:

- Nachtruhe von 22 bis 8 Uhr steht im Mietvertrag

Vermieter, Lärm, Eigentumswohnung, Nachtruhe, Unruhe, WG, Besuch, mitbewohner
Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?

Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?

Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.

Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..

Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will? 
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, deutsches Recht, Übernachtung, WG, Besuch
Gemeinschaftsgarten - kann man verbieten, dass man mit seinem Besuch im Gemeinschaftsgarten sitzt?

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsgarten. Vor 2 Wochen haben wir mit dem Vermieter geredet, dass wir gerne eine Sitzgruppe aufstellen würden und dafür würden wir gerne ein Holzpodest als Untergrund machen. Der Vermieter hat das genehmigt und nun ist es fertig und wir saßen jetzt 3 mal mit Besuch im Garten. Wir waren nicht laut oder sonst was. Der Mieter aus dem 1. Stock hat kein Problem. Der aus dem 2. Stock, der schon seit mind. 3 Jahren kein einziges Mal im Garten war, hat sich jetzt beschwert, dass er keinen Platz mehr im Garten hätte (wir haben eine Ecke im Garten wie mit dem Vermieter abgesprochen und über die Hälfte des Gartens ist noch frei und man kann locker noch 3 Sitzgruppen aufstellen) und der Garten wäre nur für die Mieter im Haus und nicht für fremde Leute und er möchte nicht, dass wir mit Besuch im Garten sitzen. Wir saßen auch vorher schon ab und an mit Besuch im Garten. Da wurde nie was gesagt, aber seit wir uns jetzt, mit ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung des Vermieters, eine Ecke hergerichtet haben mit Sitzecke und Blumenkübeln drumrum, scheint der Neid aufzukommen und es wird gemeckert, obwohl sich Jahre keiner um den Garten gekümmert hat (mein Mann mäht seit 2 Jahren den Rasen, gießt, düngt und sät nach).
Kann man uns nun verbieten, mit Besuch im Garten zu sitzen? Es handelt sich nicht um Gartenpartys mit Musik und lauten Unterhaltungen. Danke für eure Antworten!

Nutzung, Besuch, Gemeinschaftsgarten
Darf ich meinen Hund mit zu Besuch bringen?

Meine frage ist ob ich meinen Hund zu Besuch mit bringen darf. Ich bin damals mit meinem Freund zusammen gezogen da ich unter einer angststörung leide die durch einen Hund im Rahmen gehalten werden kann fragten wir damals die Vermieter ob wir uns wenn wir uns eingelebt haben einen Hund holen können. Uns wurde damals gesagt ja garkein Problem sprechen wir dann drüber ( hinterher ist man immer schlauer hätten wir es mal im Vertrag fest gehalten . Nach einem halben jahr wollten wir uns dann einen Hund holen was uns dann aber von den Vermietern untersagt wurde. Nun 3 ein halb jahre später musste ich zu meiner Mutter ziehen da sie gesundheitliche Probleme bekommen hat. Bei der Gelegenheit habe ich mir dann jetzt einen Hund geholt. Nun bin ich seit mittwoch morgen bei meinem Freund zu Besuch und habe meinen Hund mit genommen ich fahre Freitag morgen wieder nach hause. Nun macht die vermieterin einen totalen aufstand weil der Hund da ist und sagt das der Hund direkt wieder weg soll.Heute morgen als ich dann los zum einkaufen wollte lehnte sich die Vermieterin aus dem Fenster und rief mir nur zu in einem total patzigen Ton hinter her Was ist mit dem Köter. Ich habe mich erst ganrnicht umgedreht und drauf reagiert weil ich mich nun erstmal schlau machen will bevor ich mit der guten Frau reden werde. Vlt erwähnens wert das die Vermieterin sagt das der Hund die Wohnung zerkratzen würde. ( unsere Vormieter haben eine Katze gehabt) Meine frage ist also darf ich meinen Hund mit zu Besuch mit bringen ? Wenn ja wie lange darf ich meinen Hund zu Besuch mit bringen ? Und muss ich wenn ich zu Besuch bin und einkaufen gehen will den hund mit nehmen oder darf ich ihn in der Wohnung lassen ?

Hund, Mieter, Mietrecht, Besuch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Besuch