Hallo, mein Lebensgefährte ist seit dem 13.9.19 in Haft, ich möchte ihn gern besuchen, was muss ich nun tun?

1 Antwort

Hallo Korinna70. Dein Lebensgefährte muss eine Besuchserlaubnis für Dich beantragen. Dabei muss er alle Daten von Dir angeben, da sie Dich z.B. auf Vorstrafen überprüfen. Falls er in Untersuchungshaft ist, entscheidet das zuständige Gericht über den Antrag. Sollte er bereits in Strafhaft sein (nach einer Verurteilung), entscheidet die JVA über den Besuchsantrag.

Wird er genehmigt, erhältst Du eine Besuchserlaubnis für einen bestimmten Termin, zu dem Du dann mit Deinem Personalausweis bei der JVA erscheinen musst. Oft darf man etwas Kleingeld mitbringen, um vor Ort Kaffee oder Süßigkeiten zu kaufen. Andere Dinge dürfen während des Besuchs nicht mitgebracht werden.

Bei U-Haft hört dem Gespräch ein Vollzugsbeamter zu. Bie Strafhaft gibt es meist nur eine allgemeine Aufsicht, die aber nicht mit am Tisch sitzt.


Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 13:46

Wir hatten dieses vorher abgesprochen, nun haben wir ein wenig Stress miteinander und er schickte mir bisher sowas also betreffs Besuchserlaubnis nicht

Er meldet sich auch nicht weiter und dies macht mir Angst, ich versprach Ihn auf Ihn zu warten

Jetzt wollte ich fragen ob ich da irgendwas machen kann um solchen Antrag zu stellen

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lifestyle76  30.10.2019, 13:54
@Korinna70

Leider nicht, denn die Besuchserlaubnis muss vom Inhaftierten beantragt werden. So etwas wie einen "Zwangsbesuch" ohne seine Zustimmung gibt es nicht. Ich würde ihm an Deiner Stelle einen Brief in die JVA schreiben und ihn fragen, ob er nicht eine Besuchserlaubnis beantragen möchte. Leg am Besten eine Antwortbriefmarke mit bei, falls er drinnen kein eigenes Geld für Porto hat. Papier und Briefumschläge stellt ihm die JVA. Streit hin oder her. Da drin wird die Zeit verdammt lang und irgendwann wird er froh sein, wenn er Besuch von Dir bekommt. ;-) Ich wünsche Dir alles, alles Gute und hoffe, dass er Deine Zuneigung verdient hat.

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 14:05
@lifestyle76

Vielen Dank für die schnelle Antwort, es war sehr hilfreich

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lifestyle76  30.10.2019, 14:28
@Korinna70

Sehr gerne geschehen. Wenn Du später nochmal was wissen willst, kommentier einfach hier. Ich versuch zu antworten.

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 15:25
@lifestyle76

Was ich vielleicht noch fragen möchte ist, kann er es verweigern von mir Post zu bekommen?

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lifestyle76  30.10.2019, 15:54
@Korinna70

Nein, das kann er nicht. Wenn Du einen Brief hinschickst, erhält er den auch. Ob er ihn liest oder wegwirft ist natürlich seine Sache, aber er wird ihm ausgehändigt. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft. Bei der Untersuchungshaft werden die Briefe dem Gericht vorgelegt und dort zunächst gelesen. Ist der Inhalt ohne Relevanz für das laufende Strafverfahren und beinhaltet selbst keine neuen Straftaten, wird der Brief dem Gefangenen ausgehändigt. Da Gerichte häufig überlastet sind, kann die Zeit bis der Gefangene den Brief erhält unter Umständen länger Dauern. Von 5 Tagen bis 5 Wochen ist hier alles drin. Bei Personen die bereits in Strafhaft sind (also nach dem Urteil), wird der Brief nur noch von der JVA überprüft. Hier gibt es Haftanstalten, die nur überprüfen ob verbotener Inhalt im Brief ist (Geld, Drogen, Waren) und andere, die auch den geschriebenen Inhalt auf relevante Straftaten prüfen. Diese Kontrolle geht aber üblichweise zügig, so dass der Brief den Gefangenen meist noch am selben, spätestens aber am Folgetag des Eingangs erreicht. Du solltest nur den Brief selbst und eventuell noch Briefmarken rein tun. Alles andere ist verboten.

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 15:59
@lifestyle76

Danke für deine zügige Antwort

Kann nur sagen er sitzt in Strafhaft, er hat eine restl Bewährung von 8 Monaten abzusitzen

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 16:10
@lifestyle76

Wahnsinn,mit solch schnellen Antworten hätte ich nicht gerechnet, lieben Dank dafür

Emotional geht es mir zwar nicht besser aber habe auf meine Fragen beantwortet bekommen

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lifestyle76  30.10.2019, 16:16
@Korinna70

So eine Situation ist nicht einfach. Als Angehörige muss man da emotional Sachen ausbaden, für die man nichts kann. Wenn dann noch ein Streit im Raum steht und man nichts hört, ist es umso schlimmer. Es ist in der Lage nicht leicht eine Beziehung über die Dauer der Haft aufrecht zu erhalten. Bei 8 Monaten geht es aber noch, wenn beide Seiten wirklich wollen. 8 Jahre wären eine andere Hausnummer. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du ihn bald besuchen kannst und ihr den Streit aus der Welt schaffen könnt.

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 16:28
@lifestyle76

Weißt du, die Zeit ist mir egal, Liebe kann vieles schaffen, habe Kinder, nicht von ihm, er hat uns auf den richtigen Weg gebracht nach einer schwierigen Zeit meine Kinder lieben ihn trotz auf u ab, für die ist dieses im Moment viel schlimmer zu ertragen, er hat mehr mit denen telefoniert als ich mit ihm eigl, hoffe sehr auf eineAntwort von ihm sowohl ihn besuchen zu können damit ich zur Ruhe finde.

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lifestyle76  30.10.2019, 17:01
@Korinna70

Ich hoffe es gelingt Dir. Klingt so, als ob ihr Euch alle gegenseitig braucht. Das wird ihm bestimmt in der Haft auch noch einleuchten. Viel Glück :-)

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Korinna70 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 17:09
@lifestyle76

Vielen lieben Dank, dass ich so schreiben durfte

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Korinna70 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 13:52
@lifestyle76

Hallo, ich nochmal 🙂

Ich habe da mal noch ne Frage

Also mein Lebensgefährte schickte mir vor unlängst also im Oktober noch einen Schein das ich ihm was schicken darf, schickte es die Tage ab, nun ist das Päckchen auf dem Rückweg, wieder zu mir

Kann er die Annahme verweigern, wenn er nichts mehr mit mir zu tun haben will

Weil er meldete sich ja nicht mehr seither

Grüße

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lifestyle76  15.11.2019, 14:36
@Korinna70

Hallo. Ja, das könnte er schon machen. Aber vielleicht hattest Du auch etwas eingepackt, was von der JVA nicht erlaubt war. Sollte es so sein, wird die JVA normalerweise einen Vermerk auf das Paket schreiben. Sollte die Annahme verweigert worden sein, macht die Post einen Aufkleber drauf. Entweder steht dann da "Annahme verweigert" oder "Empfänger unbekannt"

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Korinna70 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 15:20
@lifestyle76

Mein Lebensgefährte hatte mir ein grünen Schein zukommen lassen betreff einer Haareschneidemaschine was er extra beantragt hatte dem zufolge war nur die Maschine und der Schein in Päckchen. Nix verbotenes... Und eben schaute ich und sah das es auf den Rückweg zu mir ist.

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lifestyle76  15.11.2019, 15:46
@Korinna70

Dann hat er es entweder abgelehnt oder ist nicht mehr in der Haftanstalt. Wurde er vielleicht verlegt?

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