gibts das den wohnung betriebskosten um einiges teuer als haus?

Mir wurde immer gesagt haus ist etwas teurer als wohnung ich hab jetzt seit ein halbes jahr haus und es hätte fast an den betriebskosten gescheitert das ich mir ein besorge,

jetzt lache ich aber wie wenig ich da zahle hä?

kurz zum mitschreiben wohnung betriebskosten war

260€ für 65m²

nun ist die frage was da halt alles dabei ist

beim haus wird ja betriebskosten auch versicherung dazu gezählt was bei der wohnung nicht ist würde ich das in die wohnung auch noch einberechnen wäre ich hier bei 300€.

beim haus ist es grade so.

ohne versicherung

hab ich monatliche betriebskosten wenn man:

heizen,wasser, kanal, grundsteuer, wobei heizen schwierig ist da ich mit strom heize und hier keine ahnung genau habe wieviel strom heizen draufgeht, zahle aber schätze mal ca 40€ strom pro monat fürs heizen.

komme aber auf ein ergebnis was ich mir nie dachte ohne versicherung zahle ich pro monat

120€ mit 150€ wenn man kreditversicherung noch dazu zählt wärs 170€

zahle auch alle 2 monat sogut wie garkeine betriebskosten, weil ja vieles immer 3 monats weise abgerechnet wird.

also einmal zahl ich nur 40€ dann zahl ich 80€ dann mal 200€ weil halt auf einem monat alles kommt

aber im schnitt komme ich mit nur haus nichtmal über 150€.

wie ich damals gefragt habe meinte jeder min 300€ muss man rechnen kapier ich jetzt nciht wieso.

sogar wenn ich mir ein budget fürs repaieren und wartungen an anlagen noch rechne dann brauch ich halt 220€

sorry für den langen text meine eigentliche frage ist wie kann das sein das ein haus mit doppelt soviel wohnflächer um 40% weniger geld im betrieb kostet?

liegt das daran das ich nicht viel anforderungen ansich habe oder wie?

Haus, Wohnung, Miete, Recht, Betriebskosten
Etagenheizung durch Zentralheizung entdeckt: Trotzdem noch Einzelvertrag mit Gasanbieter?

Hallo allerseits!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes: Wir wohnen seit sechsJahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das gesamte Haus ist im Besitz eines Privatvermieters. Bisher gab es in unserer Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Boiler, weshalb wir als Mieter separat einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter schließen mussten. Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren demnach nicht in unserer Miete enthalten, sondern wurden von uns separat ans Gasunternehmen gezahlt. Dies war von Anfang an im Mietvertrag so geregelt und es gab diesbezüglich nie Unklarheiten. So weit also alles gut.

Nun wurde bei uns jedoch im gesamten Haus eine Zentralheizungsanlage mit Wärmepumpen im Hof installiert. Ich gebe zu, ich bin technisch nicht sonderlich versiert, aber nach meinem Verständnis macht dies doch nun eigentlich unseren Vertrag mit dem Gasanbieter überflüssig, oder? Denn Heizung und Warmwasser kommen ja nun von den Wärmepumpen. Ich hab den Vermieter deshalb vor einigen Wochen gefragt, ob das bedeutet, ich könne nun meinen Gasvertrag kündigen. Er verneinte das jedoch, und auch wenn ich etwas verwundert war, hab ich diese Antwort akzeptiert, denn wie gesagt: Ich kenne mich mit Heizungsanlagen nicht sonderlich gut aus.

Jetzt habe ich gestern eine Nachricht des Vermieters bekommen, dass wir ab nächstem Jahr 60 Euro Miete mehr im Monat zahlen sollen für den Betrieb der neuen Zentralheizung. Mal abgesehen davon, dass ich es begrüßt hätte, wenn diese Erhöhung irgendwann mal erwähnt worden wäre, bin ich grad ziemlich verwirrt: Wozu bitteschön soll ich jetzt noch weiter ans Gasunternehmen zahlen, wenn Heizung und Warmwasser nun offiziell in der Miete enthalten sind?

Hab ich da einen Denkfehler? Oder hat das seine Richtigkeit?

Wäre super, wenn ihr meine Verwirrung beseitigen könnt. Möchte nicht komplett unwissend dastehen, wenn ich dem Vermieter antworte.

Danke!

Wohnung, Recht, Heizkosten, Heizung, Betriebskosten, Heizungsanlage, heizungskosten, Zentralheizung
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

Finanzen, Miete, wohnen, Geld, Energie, Heizkosten, Mietrecht, Bauamt, Betriebskosten, Energiekosten, Nebenkosten

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