Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Teilnahme eines Seminares verweigern, weil dieses fachlich nicht in erster Linie zum täglichen Arbeitsablauf gehört?

Hallo zusammen,

wie im Titel beschrieben geht es mir um die Fragestellung, ob der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Seminar, das zugegebenermaßen auch nicht für die tägliche Arbeit benötigt wird, jedoch eine schöne Ergänzung zum Erlernen neuer Methoden wäre, verweigern? Da die Beantwortung dieser Frage evtl. von mehreren Faktoren, wie Größe des Betriebs, abhängt, hier ein paar Fakten zur besseren Entscheidungsfindung:

Mitarbeiteranzahl des Betriebs: Etwas über 1000 Dauer des Seminars: 2 Tage jeweils ca. 8 Std. Einfache Entfernung vom Seminarort zur Dienststelle: ca. 110 km Inhalt der täglichen Arbeit: buchhalterische Tätigkeiten (keine Präsentationen erforderlich) Thema des Seminars: Lampenfieber abbauen, Erlernen von Präsentationstechniken

Meine Meinung dazu ist, dass der Mitarbeiter ja nicht immer nur Seminare belegen muss, die auf sein Fachgebiet basierend sind, sondern der Arbeitgeber es doch befürworten sollte, wenn der Mitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen möchte, um neue Methoden zu erlernen. Vielleicht habt ihr eine andere Meinung dazu oder ihr könnt mir einen Ratschlag geben oder aber auch evtl. mitteilen, ob man sich auf Rechtsvorschriften o. ä. berufen kann. Ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm gibt es zwar, jedoch bietet dieses ein Seminar von o. g. Inhalt nicht an.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch schon einmal :-)

LG Senso

Arbeitsrecht, seminar, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebskosten, Fortbildung, Mitarbeiter, Weiterbildung, personalkosten
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung 3x so hoch wegen alter Ablesewerte?

Hallo ihr Lieben, Ich verzage gerade bei einem heißbegehrtem Thema und benötige da mal etwas Rat

Ich habe nun meine neue Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und diese war sage und schreibe 3mal so hoch wie die von 2013, trotz unveränderter Lebensumstände.

Ich lebe alleine und sehr sparsam in einer Einraumwohnung, daher ist meiner Meinung nach die Summe von weit über 300€ absolut nicht nachvollziehbar, aber was tun wenn man kein Finanzmensch ist...?

Im Vergleich zu der alten Abrechnung ist mir etwas ins Auge gefallen, von dem ich aber nicht weiß ob das "normal" ist, nur für mich vom logischen her etwas suspekt.

Und zwar geht es da um die Ablesewerte der Heizungen. Dort hat man einmal Kategorie "Ablesewert alt" und "Ablesewert neu", welche sich in beiden Abrechnungen irgendwie beißen, denn der alte Ablesewert von 2013 steht ebenfalls als alter Ablesewert in der 2014er. (Bzw als "Faktor" betitelt)

Vom logischen Denken würde ich ja sagen, dass in der neuen Rechnung bei "alt" der neue Wert von der 2013er stehen müsste.

Das würde sonst heißen das ich quasi das, was ich 2013 bezahlt hatte dann nochmal zahlen soll.

Ich war damit auch schon bei der Verbraucherzentrale, hatte da allerdings leider keinen fähigen Bearbeiter, der verstanden hat was ich von ihm möchte...

Und das war auch das, was für mich als absoluter Laie erstmal ein Blickfang war.

Vielleicht liest sich das ja wer durch und weiß Rat.

lg
Ergänzung: Mir ist im übrigen gerade aufgefallen, das die Abrechnung nichtmal für das volle Jahr war sondern nur bis 31.8. dann kann da doch erst recht was nicht stimmen

Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung

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