Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten
Wie berechnet ihr als Handwerker eure Anfahrtskosten oder -pauschale?

Hallo,

es geht um ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter), der im Bereich Gartenarbeiten unterwegs ist.

Gartenpflege, Hecke schneiden, kleine Bäume fällen.

Aufgrund der Einfachheit soll eine Anfahrtskostenpauschale erstellt werden die sich nach verschiedenen KM-Radien in Zonen abstufen soll.

Als interne Berechnungsgrundlage um eine solche zu erstellen, sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden.

-Preis pro gefahrenen Kilometer

-Fahrtzeit

Um es ganz sauber zu berechnen, ist mir klar, dass die einzelnen Kostenpostionen des entsprechenden Fahrzeugs auf den Kilometer berechnet werden müssen.

Des weiteren habe ich die Information, dass der Stundenverrechnungssatz für die Anfahrt 10-20% unter dem für die Arbeit liegen sollte.

Meine Fragen dazu:

1.)Wie viel Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet ihr dem Kunden ?
Was ist Stand heute Herbst 2021 üblich und auch vom Kunden in der Regel akzeptiert ?

2.) Wie berechnet ihr eure Anfahrtskostenpauschalen ?

3.)Welchen Betrag nehmt ihr als Anfahrtskostenpauschale im Umkreis von 10km, 20 km (einfache Strecke)?

4.)Für die meisten Kundenfahrten wird ein Anhänger benötigt. Packt ihr die KFZ-Kosten des Anhängers in die Position Fahrtkosten oder habt ihr dieses in eurem Stundenverrechnungssatz drin ?

5.) Berechnet ihr nur die einfache Strecke oder berechnet ihr die An- und Abfahrt, wenn nach dem Kunden kein weiterer Kunde angefahren wird und wieder zur Betriebsstätte zurückgekehrt wird ?

Selbständigkeit, Recht, Betriebskosten, Handwerker, Kalkulation, anfahrtskosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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