Heizkostennachzahlung obwohl kaum geheizt wurde?

Hallo zusammen,

Wir haben heute einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der die Betriebskostenabrechnung vom 01.06.22-31.12.22 beinhaltet, wobei unser Abrechnungszeitraum vom 01.11.22-31.12.22 beträgt (obwohl wir erst zum 05.11.22 Zutritt zur Wohnung hatten) - soweit ok.

Alle Kosten nehmen wir auch gerne so hin, wie sie da stehen bis auf die Heizkosten. Die Wohnung hat laut Vertrag 73qm2 das (tatsächlich ist es weniger, was wir aber nicht geltend gemacht haben, da es zu wenig ist um mietrechtlich irgendwas machen zu können), bis zum 15.12.22 habe ich alleine in dieser gewohnt, danach waren wir zu zweit. Wobei im Zeitraum vom 05.11.22 bis 31.12.22 insgesamt etwa 3 Wochen niemand in der Wohnung war. Selbst wenn einer oder wir beide da waren, wurde kaum geheizt - da wir beide es so gewöhnt sind und auch mit Pulli etc. dann in der Bude Rum laufen.

Laut Abrechnung sieht es jetzt so aus:

Die Heizkosten scheinen nur aufgrund der Wohnfläche ermittelt zu werden - eine Zahl zum Verbrauch liegt gar nicht vor und wir sollen anhand dieser nun über 100 Euro nachzahlen (da wir ja im Sommer davor kein "Polster" angezahlt hätten).

Hatte jemand hier schon Mal so eine Situation? Was habt ihr gemacht?

Wir haben nun schon vor die Belege einzusehen, da die online Recherche ergeben hat, dass die Kosten nicht allein aufgrund der Wohnfläche verteilt werden können, aber wissen nicht, was sonst eventuell zu machen ist.

LG und danke für die Antworten

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Wärmemengenzähler - Fußbodenheizung?

Hallo zusammen,

brauche bitte eure Ratschläge betreffend der Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung.

Bei meiner Eigentumswohnung wurde im Februar, durch eine Ablesefirma der Wärmemengenzähler abgelesen - zumindest war der Versuch da.

Leider ohne Erfolg, da das Gerät defekt war und noch immer ist. Muss sich irgendwann seit der letzten Ablesung verabschiedet haben.

Seit der letzten Abrechnung im Jahr 2021 wurde die FBH nicht mehr in Betrieb genommen, dh. der Zählerstand hat sich nicht verändert. Die Jahre zuvor hatte ich bereits immer Gutschriften.

Es handelt sich um einen Neubauwohnung (BJ. 2017) welche seit der letzten Ablesung im Feburar 2021, nicht mehr genutzt wird.

Lt. der Ablesefirma wird versucht, aufgrund der bestehenden anderen 10 Wohnungen, einen Verbrauch zu kalkulieren. Das Stiegenhaus wird allerdings auch mittels modernen Panele beheizt...

Habe die HV und der Ablesefirma per Mail über den Nichtbetrieb informiert, allerdings keine Antwort erhalten - auch um Tausch des Gerätes gebeten, leider bis heute ohne Antwort.

Das seit 2022 gültige, neue Heiz und Kälteabrechnungsgesetz regelt hier sehr viel, allerdings kann ich so einen Fall nicht daraus ableiten.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall?

Sehe nicht ein, dass ich für etwas bezahlen soll, was nicht benutzt wurde und aufgrund undurchsichtiger Hochrechnungen zur Abrechnung gebracht wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung und Ratschläge.

Sophia

Heizung, Betriebskosten

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