Vermieterin will einfach Kabelhauptverteiler abschalten - Mietrecht

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Der Hauptanschluss für KabelBW ist bei unseren Nachbarn, wir haben einen Nebenanschluss. Die Vermieterin ist für beide Häuser die gleiche.

Vor zwei Wochen sind neue Nachbarn eingezogen und diese haben eine Sat-Anlage und möchten den Strom für den KabelBW-Hauptverteiler nicht zahlen. Die Vermieterin hat den neuen Nachbarn mitgeteilt, dass dieser Anschluss (Hauptverteiler) zum Ende des Monats gekündigt sei und sie somit den Stecker zum 01.11.2012 ziehen können. Wenn Sie das machen, haben wir weder Telefon, Internet noch fernsehen. Laut Kabel BW liegt keine Kündigung vor, aber die Nachbarn ziehen den Stecker, weil sie das OK von unserer Vermeiterin haben.

Wir haben keine Info von unserer Vermieterin erhalten. Unsere Nachbarn haben uns das mitgeteilt. Außerdem weiß die Vermieterin, dass wir bei diesem Anbieter sind und das, wenn der Stecker gezogen wird, wir ohne dasitzen. In unserem Mietvertrag steht diese Standardklausel drin:

*die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;*

In einer Nebenkostenabrechnung war nie ein Posten für diese Bereitstellung aufgeführt. Die Kabelgebühren zahlen wir direkt beim Anbieter.

Meine Frage: Darf die Vermieterin die "Abstellung" veranlassen? Können wir als Mieter darauf bestehen, dass dies nicht passiert oder das der Hauptverteiler bei uns ins Haus verlegt wird und wer trägt die Kosten dafür?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Mietrecht, Betriebskosten, Kabelanschluß
Abrechnungsspitze bei Eigentümerwechsel - (Deutsches WEG-Recht)

Hallo Gemeinde!

Beide Eigentümer zweifelt nach dem Wohnungsverkauf meine Kostenverteilung an (einer alleine wäre ja auch langweilig). HickHack und Gezänk aus allerlei Gründen...

Die Fakten:

  • Wirtschaftsjahr vom 01.07.11 bis zum 30.06.12.
  • Ein Wirtschaftsplan wurde in 2011 für das WJ 2011/2012 beschlossen.
  • Nutzerwechsel/Übergabe der Wohnung zum 01.02.2012.
  • Grundbuchumschreibung am 06.09.2012.
  • Der scheidende Eigentümer hat nicht alle Vorauszahlungen lt. WP geleistet.
  • Der neue Eigentümer hat ab Übergabe alle ab 01.02.2012 planmäßigen Vorauszahlungen geleistet.
  • Die INSGESAMT geleisteten Vorauszahlungen ergeben einen Rückstand gegenüber dem WP.
  • Der Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung liegt in der Zukunft.
  • Die Abrechnungsspitze - also die Differenz zwischen dem Kostenanteil laut Wirtschaftsplan und dem tatsächlichem Kostenanteil laut Abrechnung - ergibt ein Guthaben.

Meine Folgerungen daraus:

  1. Da die Grundbuchumschreibung am 06.09.2012 erfolgt ist, wird der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der tatsächliche Eigentümer sein. Damit geht ihm die Abrechnung zu.

  2. Der scheidende Eigentümer bekommt eine Aufrechnung seiner geleisteten Vorauszahlungen gegen den Gesamtbetrag lt. WP 2011/2012 (Rückstand). Allerdings keine Betriebskostenabrechnung (da ihn die als Nicht-(mehr)Eigentümer nichts angeht) und er ist auch für die Versammlung nicht teilnahmeberechtigt

  3. Dem neuen Eigentümer steht das Guthaben in Höhe der Abrechnungsspitze zu, da er im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer laut Grundbuch ist. Der Beschluss über die Abrechnung - egal ob Guthaben oder Nachzahlung - entfaltet keine Wirkung für den scheidenden Eigentümer, weil er zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits nicht mehr Mitglied der WEG ist.

  4. Die Vorauszahlungen des neuen Eigentümers erfolgten - auch wenn ihm das nicht bewusst war - für Rechnung des scheidenden Eigentümers, weil er bis zur Umschreibung im Grundbuch überhaupt nicht Eigentümer war und der Wirtschaftplan somit für ihn keine Wirkung entfaltet hatte.

  5. Alle Vorauszahlungen bis zum 30.06.2012 sind daher dem scheidenden Eigentümer zuzurechen.

  6. Der scheidende Eigentümer schuldet die Differenz aus allen von ihm und für ihn geleisteten Vorauszahlungen und dem beschlossenen Gesamtbetrag lt. WP für 2011/2012.

  7. Dass die Umschreibung im Wirtschaftsjahr 2012/2013 erfolgte, hat keine Bedeutung für die Abrechnung 2012/2013.

Sieht das jemand anders?

(Ich danke für's Lesen, Zerdröseln und Verstehen^^)

Stimmt so nicht ganz! 100%
Hä? 0%
Stimmt so! 0%
Betriebskosten, Eigentumswohnung, Wegerecht, Abstimmung, Umfrage
Betriebskostenabrechnung Schornsteinfeger

Hallo! Folgender Sachverhalt: Mein Vermieter erhebt mit der Neben-Betriebskostenabrechnung eine Gebühr für Schornsteinreinigung, obwohl ich gar keinen Schornstein im eigentlichen Sinne habe. Der vorhandene Abluftkanal wurde bis vor ca. 10 Jahren zum betrieb eine Gastherme zur Warmwasser Erzeugung genutzt. (umgestellt auf Fernwärme) In meiner Wohnung gibt es keinen Ofen oder eine andere Feuerstelle. Auf Anfragen beim Vermieter, bekam ich meist die Antwort, dass es sich hierbei um eine Brandschutzrechtliche Verpflichtung handelt. Bei genauerer Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Art Von Stillgelegtem Abgaskanal nicht durch den Schornsteinfeger überprüft werden muss. (Kehr- und Überprüfungsordnung kurz KÜO) Auch im sogenannten Schornsteinfeger Gesetz konnte ich darüber nichts finden. Allerdings hat es beim Schornsteinfeger Gesetz vor kurzem eine Änderung gegeben, die auch Abluftkanäle mit einschließt. Ich vermute aber dass sich diese Änderung immer auf Wohnungen und Häuser mit einer Feuerstelle bezieht. Denn sonst müsste ja der SF jede Toilette oder Küche die einen Abzug hat, überprüfen. Der Brandschutzbeauftragte des Kreises konnte mir auch keine Antwort geben, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Ich gehe also davon aus, dass der Vermieter diese Reinigung auf eigenen Wunsch durchführt. Muss ich dafür bezahlen? Bin dankbar f. jeden Tipp!!

Vermieter, Betriebskosten, Schornsteinfeger

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