800 EURO Heizkosten?

Hallo Leute,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und soll 800 EURO an Heizkosten nachzahlen. Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt und jetzt folgenden Brief erhalten.

"Sehr geehrter Herr...

Wir haben Ihren Widerspruch zur o.g. Betriebskostenabrechnung eingehend geprüft und möchten Ihnen im Ergebnis mitteilen, dass der Verbrauch am Wohnzimmerheizkörper korrekt abgelesen und berechnet wurde. Die Verbrauchsentwicklung im Jahr 2014 lässt keinen Schluss auf einen defekten Heizkostenverteiler zu.Auch eine Mängelanzeige von Ihnenzu einer evtl. defekten Heizung ist uns nicht bekannt.Sollte ein Mangel oder Defekt vorliegen, melden Sie dies bitte Ihrem Hausmeister. Im Display jedes Heizkostenverteilers können Sie Ihren aktuellen sowie auch den Vorjahreswert ablesen und miteinander vergleichen.Ein Widerspruch, der auf evtl. Mängel aufmerksam macht, aber erst mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung ausgesprochen wird, ist meist nicht zu halten, da die s.g. Mitwirkungspflicht bei der Erfassung und Beseitigung von Mängeln nicht befolgt wurde. Ihre Betriebskostenabrechnung behält somit ihre Gültigkeit."

Ich muss dazu sagen hier kommt kein Mensch mehr zum Ablesen da dies von ausserhalb ermittelt wird.

Meine Frage, kann man hier nochmal 'nen schlauen Brief schreiben oder muss ich mich an eine andere Stelle wenden? Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Heizkörper 800 EURO verballert zu haben, selbst wenn dieser ständig an wäre.

Heizkosten, Betriebskosten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten

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