Kindergeld lehnt Zahlung ab, weil Ende der Krankheit nicht absehbar ist?

Hallo Liebe Community,

leider habe ich kein Anwalt oder sowas :D deshalb versuche ich es hier.

zu meiner Situation ich bin 23 Jahre alt und habe meine Ausbildung abgebrochen, weil es mir psychisch nicht gut ging. Nun erlebe ich die deutsche Bürokratie bäh.

Nun hab ich das der Familienkasse gemeldet, dass ich die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe, bzw. auf ärztlichen Rat.
Dann schickte mir die Familienkasse einen Brief wo mein Psychiater ausfüllen sollte ab wann und wie lange ich krank bin.
Nur ist das Ende ja recht offen und das haben wir so eingetragen.

Jetzt bekam ich ein Brief wo das Kindergeld mir entzogen wird, weil es nicht absehbar ist? Ich habe schon vor wenn ich stabil genug bin wieder eine Ausbildung zu starten.

was kann man machen um Kindergeld zu bekommen? bzw. ist das so geltend?

Liebe Grüße Niklas :)

EDIT: Etwas mehr Kontext ich lebe alleine in einer Wohnung die ich vorher mit meiner Ausbildung vom Arbeitsamt BAE Maßnahme und aufstockende Leistung ALG 2 finanziert habe + Kindergeld. ALG 1 bekomme ich nicht weil ich nicht vermittelbar bin und bei ALG 2 bin ich gerade dran da es ein hin und her ist wegen verschiedenster Unterlagen. Meine Frage war da einfach ob man irgwas tun könnte.
Da es auch bei ALG 2 schon Situation gab wo ich Widerspruch eingelegt habe und es rechtens war.

und bin etwas schockiert über manche aussagen, es wirkt wie fehlende Empathie oder so^^ nach den Motto eh Faulpelz geh ran und tja Pech junge. Wirkt etwas sehr feindlich gesonnen^^

Liebe Grüße Niklas :)

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Gesundheit, Geld, Recht, Amt, Bürokratie, Familienkasse, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildung und Studium
Darf man in Aktien investieren wenn Elternteil Amt abhängig ist?

Möchte gerne Aktien kaufen, weiß aber noch nicht ob ichs soll weil meine Mutter sagt es ist keine gute Idee weil sie durch einen Unfall arbeitsunfähig ist und deshalb frührente bekommt, Kindergeld für meinen kleinen Bruder und Unterhalt für meine Schwester. Zusätzlich Kinderzuschlag und da musste ich meine Löhne angeben die ich bekomme. An sich muss man ja glaube alles angeben weil dadurch ihr Beitrag berechnet wird und da muss ich ja dann sicher auch meine Kapitaleinkünfte angeben wenn ich welche bekomme. Wie wird das berechnet dann und wie gibt man das an? Man verkauft ja Aktien nicht immer im selben Zeitraum und die Gewinne sind ja auch unterschiedlich hoch. Kann ja sein man verdient sich mal meinetwegen 50 Euro Kursgewinne, Dividenden und mal verkauft man ja einen oder zwei Monate gar nichts.

Ich möchte aus meinem Geld was machen und habe keine Lust mich strafbar zu machen weil man irgendwas beim Amt versäumt (also Kinderzuschlag, Unterhalt, Rente und sowas halt, nicht Finanzamt weil da habe ich ja glaube meinen Freistellungsauftrag dann von 800€ wenn ich das richtig gelesen habe und die Steuern würden bei dem Broker auch von alleine abgehen). Wäre allerdings ja auch nur durch meine Mutter so oder? Würde ich alleine wohnen könnte ich ja ohne Probleme investieren oder?

Andererseits möchte ich auch nicht falls das gut laufen würde dass alles von den anderen Beträgen gegengerechnet wird. Z. B. Angenommen Ich hätte da mal so 100€ Gewinn und das wird dann wieder woanders abgezogen. Macht ja dann auch keinen Sinn wenn alles so bleibt wie es ist und im Nachhinein keinen Sinn macht. Allerdings will ich auch nicht nicht investieren nur weil meine Mutter aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Amt lebt, wie gesagt weil ich aus meinem Geld etwas machen will.

Insgesamt darf ich in der Lage überhaupt investieren? Was muss man wo angeben? Wie wird was berechnet? Und alles was ich eben oben schon gefragt habe. Bitte klärt mich auf, ich will Aktien haben

Achso aber nicht falsch verstehen, wenn ich investiere dann nur mein eigenes Geld was ich selber in meiner Lehre verdiene, also wir beantragen keine Gelder die ich investiere. Das weiß ich dass das strafbar ist. Meine Mutter würde nie investieren und ich nur von meinem eigenen Lohn, aber da sie eben für den Kinderzuschlag meine Lohnabrechnungen abgeben muss weiß ich es nicht ob da was dagegen spricht. Ihre Rente ist genau die Miete und vom Unterhalt der mittleren und vom Kindergeld des kleinen Finanzieren wir alles andere. Wir wohnen nur zusammen und ich bezahle meine Zeug allein und geb Einkaufsgeld dazu

Bitte nur auf die o.g. Fragen antworten, ich könnte mir genug Aktien leisten durch sparsames Leben und ich bin mir auch der Risiken von Kapitalanlagen bewusst. Also kommt mir bitte nicht mit sowas. Vorwissen habe ich im Aktienmarkt schon, mir fehlt nur noch die die Grundlage zum kaufen die eben u.a. die oben genannten Fragen ausmachen. Danach könnte ich anfangen. danke wer alles gelesen hat. Bitte helft mir

Finanzen, Familie, Geld, Versicherung, Recht, Anwalt, Aktien, Amt, Wirtschaft und Finanzen
Gewerbeanmeldung braucht ewig, im Amt ist keiner zu erreichen, was nun?

Hallo zusammen!

am 08.11.2021 habe ich online mein Gewerbe in Köln angemeldet, also jetzt vor gut 5 Wochen. Normalerweise dauert eine Online Anmeldung wenige Tage bis 1-2 Wochen.

Ich habe leider seitdem noch nichts von meiner Gewerbeanmeldung gehört. Nach dem online Formular schrieb mir ein Mitarbeiter eine kurze Email mit einer Rückfrage, diese lies ich ihn zukommen & dachte, dass das ganze nun durch ist, aber wie gesagt, seit dem nichts mehr. Habe 2 weitere Emails geschrieben um nachzufragen, bisher auch keine Rückmeldung auf irgendetwas. Telefonisch geht auch keine ran, da ist rund um die Uhr besetzt.
Bei den Google Rezensionen schildern Leute ähnliche Erfahrungen. Teilweise warten einige schon 6Monate (wtf!!?) auf ihre Gewerbeanmeldung.

Ich habe allmählich etwas Sorge, dass mein Fall auch einfach Monate unbearbeitet liegen bleibt & bin richtig ratlos. Ihr könnt euch sicher vorstellen wie frustrierend es ist zu gucken, wie die Konkurrenz das Weihnachtsgeschäft ausnutzt während man selbst nur noch auf das Grün des Gewerbeamts wartet (alles andere quasi fertig), aber praktisch Handlungsunfähig ist.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Ämtern gemacht & habt ihr irgendwelche Tipps, was ich tun kann? (Gibt es sowas wie ein Eilverfahren? Kann ich mich beschweren irgendwo beschweren..?)

Bin dankbar für jeden Hinweis! :)

lg

Amt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Unternehmensgründung
Wie geht die Behörde damit um?

Servus und Moin allerseits,

meine Frage:

Letzten Donnerstag gab ich einen Brief bei der Post ab. Dieser sollte per Einschreiben zu einer Behörde geschickt werden.

Es ist eine Fristsache (ein Widerspruch), und die Fristsache läuft am heutigen 16. ab.

Nun sehe ich in der Sendungsfolgung, dass der Brief wohl immer noch im Briefzentrum liegt („Ihr Brief wurde im Briefzentrum bearbeitet“).

Nächste Station soll dann die Zustellung sein, da wir aber nun fast 15:00 Uhr haben, denke ich nicht, dass der Brief heute noch zugestellt wird.

Angenommen, er würde morgen dann zugestellt, dann wäre er einen Tag nach der Frist beim Amt.

Nun die Frage: wie geht das Amt damit um?

Gilt dann „die Frist ist rum, auch wenn es nur einen Tag ist“, oder KANN dort auch ein Auge zugedrückt werden? Es wäre dann ja immerhin nur ein Tag, und der Brief wurde ja nachweislich vor dem Fristende zur Post gegeben.

Vielleicht liest ja hier ein Verwaltungsbeamter oder -Angestellter mit, und kann mal berichten, wie er in so einem
Fall verfährt?

Und falls mein Widerspruch dann doch abgelehnt werden sollte wegen des zu späten Zugangs zur Behörde, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Ich habe was gelesen von Paragraph 44 des 10. Sozialgesetzbuches „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.

Dort heißt es sinngemäß, dass man nach der Frist ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Dabei muss ein verspätet bei der Behörde eingegangener Widerspruch als Überprüfungsantrag ausgelegt und bearbeitet werden.

Wäre dies eine Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke für die Hilfe! 😊

Brief, Recht, Post, Amt, Behörden, Einschreiben, Jura, verwaltungsakt
Was tun, wenn die Stadt mein Abschlusszeugnis verlangt, ich aber keins habe?

Die Stadt bzw. das jeweilige Amt möchte von mir mein Abschlusszeugnis für das Jahr 2020/21 sehen, da ich für das Studium Bafög beantragt habe und damals auch für 3 Monate Bafög bezogen habe ansonsten würde die mein Bafög "zurück haben" wollen oder mir mein zukünftiges für das Studium verbieten. Das Problem aber ist, ich habe kein Abschlusszeugnis für das Jahr 2020/21, da ich das Abitur nicht geschafft habe. Ich habe auch kein anderes Zeugnis außer das Halbjahreszeugnis. Ich bin ungefähr bis Ende Februar/ Anfang März hingegangen, danach hab ich die Schule abgebrochen, da ich keine Lust mehr hatte. Mit der Motivation hätte ich höchstens ein 3,5 Abitur geschafft und das wollte ich nicht. Ich hab mich aber auch nicht abgemeldet oder sowas, sondern bin einfach nicht mehr hingegangen.

Ich hab jeden Tag mehrmals versucht das Amt telefonisch zu erreichen, aber jedes Mal heißt es "Frau XYZ ist gerade nicht erreichbar..bitte hinterlassen sie eine Nachricht...". Weder in den Briefen noch im Internet oder sonst wo steht, um welche Uhrzeichen sie erreichbar wären. Auf meine Email, die ich vor einer Woche abgeschickt habe, wird auch nicht geantwortet. Kann mir sehr gut vorstellen, das sie überlastet sind mit Mails usw. weil es ja 50 Millionen andere Studenten in meiner Stadt gibt, die Bafög beziehen wollen. Aber was kann ich anderes machen, damit die mir später nicht sagen können "Du hast dich nicht an die Mitwirkungspflichten gehalten, deshalb verweigern wir Ihnen jetzt Ihren Antrag auf Bafög..." ?

Schule, Rechte, Gesetz, Abschluss, Amt, Antrag, BAföG, Zeugnis, Ausbildung und Studium

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