Wird meinem Freund das Geld vom Amt gesperrt (Text unten)?

5 Antworten

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Grundsätzlich darf eine ordentliche Kündigung in der Probezeit, selbst wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht nicht zu Sanktionen etc. führen. Eine Anhörung kann es aber schon geben.

Wenn er sich verletzt hat, soll er sich krankschreiben lassen, das wäre dann eine Sache für Krankenkasse und BG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JByront  19.02.2022, 10:37

Interessant. Habe auch deinen Kommentar bezüglich des Urteils gelesen (bei anderem Antworter) - wusste ich bisher noch nicht. Vermutlich wäre der wichtige Grund dann ähnlich anzusehen wie Gründe die vor Arbeitsaufnahme/Bewerbung abhalten. (Aber sowas müsste ja dann auch nach Probezeit noch gelten - nur da schwerer begründbar, wieso man es nich vorher merkte. Eventuell wenn Umstände sich ändern.)

Ich hätte mich ja auch eher erst krankschreiben lassen. Eventuell hat er Chancen, wenn er Ängste (sich nochmal zu verbrennen) ernsthaft vermitteln kann.

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Er sollte diesen Unfall auf jeden Fall der Berufsgenossenschaft melden. Das kündigen ist zwar verständlich, aber nicht besonders klug. Eine Kündigung aufgrund schlechter Arbeitssicherheitsvorschriften dürfte nicht zu einer sperrzeit führen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

whabifan  19.02.2022, 10:44

Wer sagt denn dass die Arbeitssicherheitsvorschriften schlecht sind? Vielleicht hat der Freund des Fragestellers sich auch wie ein absoluter Vollidiot verhalten?

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Möglich ist es. Soweit ich informiert bin wird er kurz gesperrt, da er selber gekündigt hat.

Da ist Deutschland übrigens noch sehr sozial. In vielen anderen Ländern bekommt man keinen Cent wenn man selber oder einvernehmlich kündigt.

Dein Freund sollte sich um einen Job bemühen und nicht gleich nach 4 Tagen kündigen...

Nach einer Sperre.

Selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit führt zu Sanktionen bei Leistungen nach SGB II Kürzung des Regelsatzes um 30%.

Achtung der Freund muss seine Leistungen erneut !! beantragen, denn er wurde als Arbeitnehmer vom AG bei der KV angemeldet.

https://www.hartz4.org/hartz-4-sperre/

Was droht Hartz-4-Empfängern bei einer Eigenkündigung? Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.


kevin1905  18.02.2022, 16:23
Selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit führt zu Sanktionen bei Leistungen nach SGB II Kürzung des Regelsatzes um 30%.

Nicht in der Probezeit.

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wilees  18.02.2022, 16:25
@kevin1905

Doch auch in der Probezeit.

https://www.hartz4.org/hartz-4-sperre/

Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung (auch in der Probezeit) auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.

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kevin1905  18.02.2022, 16:33
@wilees

Das läuft dem Sinn der Probezeit zu wieder.

So sah es 2018 auch das SG Gießen (Urteil: S 22 734/16). Bei einer Kündigung in der Probezeit aus einem wichtigen Grund wäre eine Sanktionierung unzulässig.

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whabifan  19.02.2022, 10:40
@kevin1905

Ist denn kündigen "weil die Arbeit nichts für einen ist" ein wichtiger Grund?

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kevin1905  19.02.2022, 13:05
@whabifan

Ich finde schon. Als Arbeitgeber merke ich doch ob jemand geeignet und motiviert ist oder nicht. Ob ich dann in der Probezeit kündige oder der Arbeitnehmer kommt aufs selbe raus.

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whabifan  19.02.2022, 13:07
@kevin1905

Legitimer Punkt. Aber, ist es das im Sinne vom Sozialrecht? Und zweitens, man kann sich - egal wie die Arbeit ist - sich auch ein bisschen anstrengen. Ich sehe nicht ein warum der Steuerzahler dafür aufkommen soll, wenn jemand nach gerade einmal vier Tagen schon keine Lust mehr hat. Gut kommt das einmal vor, dann ist das eine Sache, aber spätestens beim zweiten Mal...da verliere zumindest ich den Glauben an den "Benefit of the doubt".

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