Argumente für eine größere Wohnung?
Hallo,
ich muss einen art Antrag stellen für eine größere Wohnung und muss dafür gute Gründe nennen. Wir sind ein 6 köpfiger Haushalt, davon, 4 Kinder in einer 3 Zimmer Wohnung von dem 1 ein Wohnzimmer ist.
Klar kenne ich selber Argumente wie zb kaum Privatsphäre, jedoch reicht das, was mit einfällt, denke ich nicht.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dabei helfen könnten und gute Argumente findet.
Ich danke im Voraus.Wie viele qm hat denn die jetzige Wohnung?
72,88
6 Antworten
Gemessen an der qm Größe würde ich einfach die Staffelung aus eurer Stadt für die Mietobergrenze raussuchen und mich daran orientieren.
In München z.B. werden für 6 Personen etwa bis 120qm avisiert. Allein dadurch, dass dies die Staffelungsgrenze ist, ist schon erkennbar dass der Wohnraum zu klein ist.
75qm stehen 3 Leuten zu - ihr seid aber doppelt so viele
-Familienzuwachs
-Alter der Kinder (Möglichkeit alleine zu Lernen, ist in Zukunft nicht gewährleistet)
-Berufliche Gründe (neue Arbeitsstelle ist weit entfernt)
72qm für 6 Personen ist allerdings echt wenig.
Das wird schwierig. Aktuell herrscht bei dir keine Überbelegung der Wohnung nach juristischer Sichtweise.
Dagegen zu argumentieren wird schwer.
Das Argument die Wohnung hat zu wenig Zimmer für 6 Personen ist vollkommen ausreichend. Eine Vierzimmerwohnung ist angemessen.
Wenn ihr Hartz IV Bezieher seid, habt ihr Anspruch auf eine angemessen große Wohnung. Das sollte man nicht extra beantragen müssen. So hat ein Haushalt mit 6 Personen einen Anspruch auf eine Wohnung mit der Größe von 120m²
Und weswegen muss man dann einen antrag stellen? Also bei wem? Kriegst du anderweitig die wohnung bezahlt?
Also eine bstimmte? Quasi ein vermieter oder mietverein der bewerbungen von potenziellen mietern haben will?
Oo davon habe ich noch nie was gehört. Könnte ich mit ggf. nur im Asylrecht vorstellen. Also das asylbewilligte/asylbewerber soetwas tun müssen. Oder ggf. wenn es sich im sozialwohnungen oder soetwas (staatliche geförderte projekte?) handelt. bzw. bei wohungen die dem staat gehören.
In dem falle würde ich aber die hartz4 regelungen auch mit erwähnen als argumentation. Schliesslich legen die ja so gesehen fest welche wohnungsgrößen der staat den menschen als würdig erachtet.
Wir sind keine Hartz IV Bezieher.