Amt kann Brief nicht zustellen, was dann?
Hallo,
ich erwarte in naher Zukunft einen Brief meines Landratsamtes. Es wäre für mich von Vorteil, wenn dieser Brief so spät wie möglich ankommt.
Ich bin vor über einem halben Jahr von daheim ausgezogen und bin seit über 3 Monaten an meiner neuen Adresse gemeldet. Jedoch schickt das Landratsamt immernoch kontinuierlich Briefe zu meiner alten Adresse, meist mit förmlicher Zustellung.
Wenn dieser erwartete Brief wieder an meine ursprüngliche Adresse gesendet wird und ich meinen Eltern sage, dass sie für den Empfang des Briefes nicht unterschreiben sollen (da ich bei dieser Adresse ja nicht mehr wohne), bekomme ich dafür Probleme weil ich keinen Nachsendeauftrag gekauft habe oder ist das Landratsamt in der Pflicht meine "neue" Meldeadresse zu ermitteln und eine erneute Zustellung zu versuchen?
6 Antworten
Arbeite bei der Post und mein Nachbar beim Bürgerbüro.
Also: Ich weiß im Regelfall bei meinen Postkunden, ob die noch da wohnen; gerade wenn es um PZA geht, frage ich auch gerne nach.
Ansonsten sind viele Beschäftigte in den Ämtern so doof und faul, dass die mit der Anschriftenermittlung nicht zu Potte kommen (wie in Deinem Fall), das soll aber nicht Dein Problem sein.
Ausnahmen wie BAFÖG-Amt etc., wo Umzüge meldepflichtig sind, sind zu berücksichtigen (siehe andere Antworten). Wenn sich das Ganze nicht schon erledigt hat, schreibst Du vielleicht noch ein paar Details.
Grundsätzlich: Sorge bestenfalls dafür, dass Du solche Schreiben überhaupt nicht mehr bekommst, dann erübrigt sich alles Andere ;-)
Das Landratsamt ermittelt dann beim Meldeamt deine neue Adresse.
Nö, das ist nochmal was anderes. Wir wissen ja nicht was er da für Post erwartet. Daher wissen wir auch nicht ob das Fahrzeug umgemeldet wurde.
Ich weiß, solche Fragen sind fast immer dünn, wenn Ungemach von denen droht.
Du hast Dich ordentlich umgemeldet, damit hast Du Deinen Pflichten genügt.
Wenn das Landratsamt die Briefe als unzustellbar zurückkommt fragen sie beim Meldeamt nach der neuen Adresse und schicken die Briefe dann an die Neue.
Ja, dafür bekommst du Probleme, da hierbei die Zustellung konkret abgelehnt wurde.
Das LRA muss keine Adresse ermitteln, sie schicken es immer an deine Meldeadresse.
Die Meldeadresse hat sich laut den Angaben im Fragetext allerdings vor drei Monaten geändert.
Das kommt wie immer darauf an, um was für einen Vorgang es sich handelt.
BAföG-Amt und Zulassungstelle müssen informiert werden, andere Ämter vielleicht auch.
Und förmliche Zustellung an nichtzuständige Familienangehörige geht ja gar nicht.
Und dann wird es vielleicht teurer, wenn ein Fahrzeug nicht umgeschrieben wurde.