Baugenehmigungs Amt was ist das für eine reche Aussage?
Ich hab grade im Baugenehmigungs Amt angerufen und weiß ehrlich gesagt nicht ob die Frau am Telefon das ernst gemeint hat.
ich hatte fragen welche Geschäfts Modelle (gewerbe) ich da errichten darf und ob Ausschankgenehnigung erteilt wird oder nicht.
und die sagt mir ich soll eine email schreiben wenn’s ein dringendes Anliegen weil im Moment wird sich mit den Baugenehmigungs Anträgen von Ukrainern beschäftigt.
4 Antworten
Die Antwort ist schon komisch. Andererseits gibt es da nirgends eine umfassende Beratung.
Welche Geschäftszweige in dem Bereich erlaubt sind, ergibt sich aus der Baunutzungsverordnung.
Ausschankgenehmigungen erteilt auch nicht das Bauamt, sondern das Gewerbeamt, das vielerorts zum Ordnungsamt gehört. Solltest du eine Gaststätte errichten wollen, wo noch keine ist, musst du natürlich einen Bauantrag (Nutzungsänderung) stellen, denn die Anforderungen an eine Gaststätte sind andere, als an einen Blumenladen oder einen Einzelhandelsladen (Fluchtwege, Toiletten etc.).
Natürlich sollest du das schriftlich machen und ja das kann Stimmen. Auch die Nutzungsänderung ist eine Art Baugenehmigung.
Es ist absolut normal, dass solche Anfragen und Anträge schriftlich gestellt werden.
Man kann in alles etwas hinein interpretieren, wenn ma es sich nur passend zurecht legt.