Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV
Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW)?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich befinde mich seit 1 1/2Jahren in einer betrieblichen Büroausbildung. Vor einem halben Jahr wurde dann bei mir MS diagnostiziert. Seitdem geht nichts mehr. Mein größtes Problem ist die Fatigue. Ich habe immer mal wieder versucht wieder zu arbeiten (u.a. im Hamburger Modell). Belohnt wurde ich dafür mit Übelkeit, starken Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, starken Konzentrationsschwierigkeiten und Unverständnis meiner Kollegen. Eines ist mir klar: Vorerst bin ich einfach nicht mehr so leistungsfähig wie früher. Und ich halte meine aktuelle Ausbildung körperlich nicht mehr lange durch, wenn es so weitergeht..

Vor ein paar Tagen war ich beim Arbeitsamt. Dort wurde mir eine Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem Berufsbildungswerk (BBW) empfohlen. Dort könne man auf meine Bedürfnisse eingehen.

Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Ausbildung? Ich habe gehört, dass dort NUR lernbehinderte Menschen ausgebildet werden und ich mich voll unterfordert fühlen würde. Außerdem soll man wohl trotz eines offiziell gleichen Abschlusses später weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben..

Ich würde gerne wissen, ob diese Dinge tatsächlich stimmen und wie ihr die Ausbildung in einem BBW wahrgenommen habt?

Vielleicht gibt es ja auch gute Alternativen zu einer solchen Ausbildung?

Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe!

Ausbildung, Agentur für Arbeit, Behinderung, Multiple Sklerose, berufsbildungswerk
Gesundschreiben?! Nach Krankengeld ALG1! Wie geht es weiter?

Hallo,

ich war längere Zeit krank, habe Krankengeld und deshalb leider auch meine Kündigung erhalten! Da ich mich beruflich ohnehin umorientieren will (neue Ausbildung), habe ich mich bereis WÄHREND meiner Krankheit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Wir haben (u.a. auch schriftlich) festgehalten, dass ich mich bereis arbeitssuchend vorgestellt habe und mich am ersten Tag bei wieder Gesundheit erneut vorstelle!

Da ich mich (wie bereits erwähnt) beruflich umorientieren will, schreibt mir mein Arzt auch etwas, dass ich meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kann!

Ich habe am 11.11. um 13.30 Uhr einen Arzttermin und habe vor, mich wieder gesundschreiben zu lassen!

Nun zu meinen Fragen:

  1. Kann ich mich am 11.11. für den 12.11. gesundschreiben lassen? (Weil ich ja erst mittags den Termin habe und darum am 11.11. ja eigentlich noch krank bin)

  2. Ich gehe am 12.11. gleich morgens zur A.f.A. Was muss ich alles mitbringen, um ALG1 zu erhalten?

  3. Ich bekomme ja bis 11.11. Krankengeld! Ab wann kann ich mit dem ALG1 rechnen, da ich ja Ende November/Anfang Dezember Fixkosten zu zahlen habe...!

  4. Ich hatte ein ungefähres Bruttogehalt von 2400 €, Netto etwa 1630 € und habe errechnet, das das ALG1 in etwa auf 930 € käme! (700€ weniger!!!!!) ist das in etwa richtig?

Danke im Voraus!

Beruf, Job, Gehalt, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Krankengeld
ALG1 nach Umschulung bzw. evt. Weiterzahlung von Übergangsgeld

Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

Reha, Agentur für Arbeit, ALG I, Berufliche Reha, Übergangsgeld
Status "ausbildungssuchend" ohne mein Wissen und Einverständins wieder geändert, ist das rechtens?

Werte Community, ich ersuche Rat in folgender Sachlage. Ich bin 22 und im Moment ALGII-Empfänger und zwar selbstständig, das nur am Rande. Am 4.11.2013 habe ich mich in der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß "ausbildungssuchend" gemeldet, um weiter Kindergeld zu bekommen, und vor allem weil es tatsächlich so ist. Zu dem Zweck gab es mehrere Termine bei einer ansässigen Berufsberaterin, die mir meinen Status "ausbildungssuchend" schriftlich bestätigte, wie ich gerade sehe. Mehrere Termine und es wird klar wie mein weiterer Weg aussieht. Wir sind uns einig, ein duales Studium soll es sein und ich bekomme obendrein alle Betriebe von ihr mit, bei denen ich mich bewerben kann. Gesagt getan. Es besteht kein weiterer Bedarf an Terminen, es ist ja alles gesagt was gesagt werden kann, der Weg klar vorgezeichnet. Jetzt bei Ablauf der Bewerbungsfrist kamen die ersten Einladungen zum Vorstellungsgespräch eingeflogen. große Freude aber auch Sorge - es würde sehr teuer werden,einige Gespräch finden 500 km entfernt statt. Ich gehe also zu bereits bekannter Agentur und beantrage diesbezüglich Unterstützung bzw. Kostenübernahme. Dies ist nicht wirklich unkompliziert aber was solls. Ein ganz anderes Problem macht mir zu schaffen. Die durchaus unfreundliche Sachbearbeiterin grinst mir ins Gesicht das ich seit Februar 2014 gar nicht mehr als "ausbildungssuchend" gemeldet bin. 'Wie kann das sein?' entfährt es mir, ist mir doch bewusst wie fundamental wichtig dieser Status für den Kindergeldanspruch ist. 'Meine Berufsberaterin habe mich abgemeldet, es sei ja alles zum Abschluss gekommen' bekomme ich entgegnet. Ich falle bald aus allen Wolken und bin ratlos. Denn schließlich muss sich verkürzt folgendes Abgespielt haben: Ich habe den finalen Berufsberatungstermin (ca. Januar/Februar 2014) in dem mir alle in frage kommenden Betriebe ausgehändigt werden. Ich freue mich und tigere sofort rüber in den Jobclub und bewerbe mich auf ebendiese Betriebe. In der Zwischenzeit ändert meine Berufsberaterin ohne mein Wissen oder Einverständnis meinen Status von "ausbildungssuchend" auf "nicht ausbildungssuchend". 'Logisch' denk ich jetzt, schließlich sucht man ja natürlich keine Ausbildung mehr wenn man sich auf eine Bewirbt (Achtung Ironie im letzten Satz). Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt wie mit einem so umgesprungen wird. Wir reden hier mal eben locker 1500€ Kindergeld das die dann mangels Anspruch wieder haben wollen. ist das so rechtens? Was kann ich tun. Mir geht es hier vor allem um den Kindergeldanspruch. Freundliche Grüße toaskIV

Ausbildung, Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberatung, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildungssuchend
Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .

Nun meine Fragen:

  1. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?

  2. Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, urlaubsabgeltung
Arbeitgeber hat meine Beiträge nicht gezahlt, Kein ALG 1!

Hallo Leute,

wie ich heute erfahren musste, hat mein ehemaliger Arbeitgeber (ein Sicherheitsdienst) meine Beiträge nicht bezahlt. Ich bin leider mitte letzten Monats Arbeitslos geworden und habe mich bei Agentur für Arbeit gemeldet. Von den gearbeiten Tagen in den letzten beiden Jahren, sah alles gut aus.

Doch dann der schock heute, nachdem ich vergeblich die Arbeitsbescheinungen angefordert habe und diese nicht von meinem Arbeitgeber bearbeitet worden sind, bin ich heute trotzdem einfach mal zum Arbeitsamt. Die sagten mir, es würde sonst auch ein "Versicherungsverlauf" ausreichen, wo drauf steht, das er die Beiträge gezahlt hat. Ich also zur Krankenkasse und siehe da...er hat rein gar nichts gezahlt.

Nun musste ich heute Hartz 4 beantragen, weil er ja keine Beiträge gezahlt hat. Was soll ich nun tun? ALG 2 würde mir finanziell sowas von das Genick jetzt brechen und ich habe die letzen 9 Monate wirklich gut verdient gehabt. Ist das rechtens? Muss ich nun wirklich das alles einfach so hinnehmen, weil der nicht gezahlt hat? Das kann doch nicht legal sein. Kann ich Ihn verklagen auf Schadenersatz oder sonstiges? Vielleicht ist ja gerade ein Anwalt online, der sich damit auskennt...ich bin wirklich ratlos gerade.

Vielen Dank im voraus

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zoll, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Gehaltsabrechnung, Schwarzarbeit, Sozialversicherung
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Arbeitslosengeld Nachzahlung :/

Hallo liebes Team, also es geht um folgendes ich war von Juli 2011 - Juli 2012 als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag lief aus und ich wurde nicht verlängert, da ich ohnehin auch zum 01.08.2012 eine Ausbildungsstelle antreten sollte, ich bin mir leider nicht sicher ob ich nach auslauf des ersten Arbeitsvertrages mich bei der Agentur gemeldet habe ?! Denke eher nicht, da ich es nicht für notwendig gehalten habe für die 3 Wochen... Mit der Ausbildung hat es leider nicht 'funktioniert' und der Vertrag wurde am 11/2013 gekündigt und ich meldete mich dann bei der Agentur "arbeitssuchend" und bekam die Anträge in die Hand gedrückt, die von Firma 1 + Ausbildungsbetrieb ausgefüllt werden sollten. Jedoch hatte ich das Glück im 12/2012 als Arbeitnehmer eine neue Stelle anzunehmen. Auch dieser Arbeitsvertrag lief 1 Jahr und wurde leider wieder nicht verlängert. Ich habe mich innerhalb dieser Frist wieder bei der Agentur gemeldet und die Dame meinte zu mir ich solle alle Anträge von allen 3 Firmen ausfüllen lassen. Nun zu meiner Frage, bekomme ich alle Monate nachgezahlt oder beruht sich das dann nur ab Monat 12/2013 - jetzt? Letzendlich wurden die Anträge, die im Jahr 2012 abgeholt worden waren, nicht ausgefüllt da ich eben direkt einen Monat später wieder Arbeitnehmer war. Quasi stünden mir von 07/2012 bis 08/2012 und von 11/2012 bis 12/2012 auch noch Arbeitslosengeld zu?

Entschuldigen Sie bitte wenn es etwas unklar ist sind leider zu viele Daten und sorgt eventuell für etwas chaos :D

Geld, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt
Arbeitslos melden zwischen zwei Stellen

Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)

Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.

Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.

Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße

Jenny

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Agentur für Arbeit, Amt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit
Ärztlicher/Medizinischer Dienst vom der Agentur für Arbeit

Hallo allerseits!

Habe fragen bezüglich des Ärztlichen- bzw. Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit. Vielleicht hatte jemand einen solchen Test und kann mir weiterhelfen.

Zuerst zu meiner Person und der Umstand der Dinge: Ich bin 24Jahre alt und möchte durch die Agentur für Arbeit eine Umschulung machen. Die Umschulung erfolgt dadurch das ich in meinem gelernten Beruf kein Fuß mehr fassen kann durch meine Körperlichen gebrechen. Als ich 2009 den Gesellenbrief des Dachdeckers erhielt habe ich bis ende 2011 in diesem Beruf gearbeitet. In dieser Zeit zog ich mir mit zeitlichen Abstand zweimal eine Fraktur des Mittelhandknochens zu. Nach diesen Brüchen wurden Nervenbahnen verletzt was sich dadurch äußert, dass ich dort weniger bis kaum noch Gefühl an der fünften Spur wahrnehme. Als Rechtshänder ist auch mein Griff dadurch abgeschwächt. Bei längerem hantieren mit einem Latt- oder Schieferhammer verspüre ich oft Schmerz und die Hand ist im Gegensatz zur linken rot unterlaufen. Mein Rücken (schiefe Wirbelsäule) und meine Leiste (zweimal schwerer Leistenbruch) sind für den Beruf nicht geschaffen. Mein Hausarzt hatte mir zur beginn der Ausbildung ein Gesundheitszeugnis ohne Eintragungen geschrieben, damit ich diese Ausbildung antreten konnte. Mittlerweile vertrage ich die Sonneneinwirkung nicht mehr und auch mein Rücken sowie meine Hand machen mir das Arbeiten schwer bis unmöglich.

So wie hier geschildert, erzählte ich das auch bei der Agentur für Arbeit, woraufhin ich einen psychologischen und ärztlichen Dienst antreten muss. Den psychologischen Teil habe ich erfolgreich bestanden. Um aber die Umschulung bewilligt zu bekommen, muss ich in 13 Tagen den ärztlichen Teil überstehen.

Nun zu meiner Eigentlichen Frage:

In der Lehre und davor hatte ich täglich Cannabis zu mir genommen sowie auch diverse Alkohol Sorten. Seit 2008 habe ich nur noch einen seltenen Konsum von Cannabis und einen 1-2mal wöchentlichen Konsum von Alkohol.

Mein letzter Konsum von Alkohol war am 13.08.12 und der Konsum von Cannabis (1 Joint) am 09.08.12.

Der Termin für den Ärztlichen Dienst ist am 24.08.12 und ich bin mir nun unsicher ob dort eventuell auf solche Sachen geprüft wird.

Zusammengefasst: Welche Tests zum auffinden von Drogen werden dort gemacht (Haaranalyse, Blutkontrolle, Urintest)?? Und was wird dort noch so geprüft?

Wenn ja, muss ich diese Test über mich ergehen lassen und was kann ich dagegen tun?

Ich bin äußerst dankbar für jede Form von Hilfe!!!

Drogen, Ärztlicher Dienst, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, ARGE, medizinisch
Spontaner Arbeitsamt-Termin während geplanten Urlaub?!?

Hallo Leute, ich hab ein riiiiesiges problem: :(

ich bin momentan arbeitssuchend und hab deshalb öfters termine beim nächsten arbeitsamt (agentur für arbeit)...

am Dienstag fliege ich ich für zwei wochen in urlaub, was ich auch bei der arbeitsagentur angekündigt habe!

Nichts desto trotz finde ich heute einen brief im briefkasten, in dem ich von der arbeitsagentur für nächste woche zu einem termin hinbestellt wurde! :O

wenn ich bei diesem nicht erscheinen würde, werden größere onsequenzen auf mich zukommen, heißt es :O

ich hab bereits heute versucht, das problem bei meiner sachbeabeiterin anzusprechen, aber diese ist leider heute krank und alle anderen in der agentur weigern sich schlichtweg, sich meinem problem zu widmen...

wenn jetzt am montag, das wäre der letzte tag an dem es noch ginge, diese person wieder krank ist und ich nichts mehr gegen diesen termin machen kann, habe ich ein "kleines" problem :O

was könnte ich machen dass ich in meinen wohlverdienten urlaub fliegen kan am dienstag, aber es noch hinbekomme, dass das mit diesem blödsinnigen termin klar geht...

ich persönlich bin ja schon bereit eventuell krank zu machen, und mit ärtztlicher empfehlung in den urlaub zu fliegen, aber beim arbeitsamt ist das wohl ein nicht ganz so einfach 2 wochen "krank nicht anwesend/ansprechbar zu sein" als beim arbeitgeber... :(

Wenn irgendwer irgendeine idee zu meinem problem hat, dann bitte her damit... :D

Gruß, hogu007

Urlaub, Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Krankschreibung
Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?

Ich habe gerade ein Riesenproblem und würde mich hier über eine erste Einschätzung sehr freuen. Ich habe im Dezember 2010 ALG I bezogen, 525 Euro. Im Januar 2011 sollte ich einen neuen Job beginnen, von dort kam aber spontan die Anfrage, ob ich im Dezember nicht schon nach Absprache arbeiten kommen könnte (dies wurde der Arbeitsagentur von meinem Arbeitgeber per Fax am selben Tag mitgeteilt). Ich arbeitete dort also vom 06.12 - 21.12. mit insgesamt 60,5 Stunden.

Jetzt ist es ja so, dass man ab 15 Stunden Arbeitszeit in der Woche nicht mehr als arbeitslos gilt und ich soll das Geld zurückzahlen. Das Problem ist, dass ich in diesem Monat netto nur 448 Euro verdient habe, das hätte gerade mal für Miete, Strom und Fahrkarte gereicht, also war ich auf das ALG I angewiesen. Zudem wusste ich nicht, wie viele Stunden ich letztendlich arbeiten würde, da ich dies immer erst am nächsten Arbeitstag erfuhr. Die Arbeitsagentur möchte das Geld vom 06.12. - 31.12. zurückhaben, obwohl ich schon mehrmals geschrieben habe, dass ich nur bis zum 21.12. dort gearbeitet habe. Habe ich dann nicht sowieso vom 22.12 - 31.12. Anspruch auf ALG I? Und wie ist es mit dieser 15-Stunden-Regel: Gilt die wirklich nur auf die Woche bezogen oder kann man auch 60 Stunden im Monat sagen? 15 Stunden entspricht bei 5 Arbeitstagen in der Woche 3 Stunden pro Tag. Im Dezember gab es 21 Arbeitstage, das wären also 63 Stunden (bzw. 62,99) die anrechnungsfrei wären.

Ich habe dies bestimmt drei Mal versucht, den zuständigen Leuten zu erklären, das letzte Mal schickte ich ein Einschreiben am 16.12.2011, bisher ging aber noch niemand auf meine Einwände ein und diese Woche bekam ich wieder eine Androhung zu einem Gerichtsverfahren. Jetzt ist die Frage, ob ich im Unrecht bin und was ich machen soll, denn ich war auf das Geld angewiesen und wenn man meine Arbeitszeit auf den ganzen Monat rechnet, war ich ja eigentlich auch nicht über der Regel. Was soll ich denn jetzt tun? Da ich seit einiger Zeit wieder Schülerin bin und Bafög beziehe, kann ich den Betrag sowieso nicht zurückzahlen, was ich eigentlich auch schon mehrmals geschrieben hatte... Soll ich mir einen Anwalt nehmen, lohnt sich das überhaupt?

Arbeit, Agentur für Arbeit

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