Guten Tag Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum 15.11 gekündigt und habe ALG I beantragt. Nun habe ich aus eigen Initiative mir neue Arbeit gesucht (ab 1.1.15) und bereits eine neue Wohnung. Nun wäre die Frage ob die Bundesargentur für Arbeit die Wohnungsbeschaffungskosten übernimmt (Doppelmiete,Transporter, Kaution,Maklergebühren)? Für das ALG II gibt es ein Antrag aber für ALG I nicht oder wenn doch wo?

Vielen Dank für die Hilfe