Hallo,
kurz zu meiner Situation ich habe am 27.09.2013 meinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Ausbildungsbeginn war der 01.10.2013.
Anschließend habe ich per Telefon einen BAB Antrag gefordert. Anfang Oktober! Bis 30.11.2013 war ich noch im Hause der Eltern gemeldet. Seit 01.12.2013 habe ich nun eine eigene Wohnung.
Durch jegliche Gründe habe ich nun erst jetzt alle Unterlagen zusammen. Und reiche diese morgen zum 02.12.13 ein. 1. Antrag selbst 2. Angabe zur Miete 3. Angabe zur Ausbildung 4. Einkommensnachweise der Eltern
Nun habe ich zwei Meinungen im Internet gelesen:
1. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
2. Es zählt das Datum von dem Tag an dem ich den Antag auf BAB gefordert habe.
Was ist nun richtig? Bekomme ich für die Monate Oktober + November die Fahrtkosten zurück gezahlt und für Dezember dann Fahrtkosten + Lebensunterhalt?
Ich danke euch im voraus für eure Antworten.