Hi!
Ich bin seit einer Woche mit meiner Ausbildung fertig und jetzt arbeitslos, da aufgrund betrieblicher Gründe nicht übernommen (die schmeißen alle Azubis rigoros raus).
Nun habe ich geplant, am dem WS 15/16 zu studieren. Bis dahin melde ich mich natürlich erstmal arbeitslos.
Nun gibt es aber beim Arbeitsamt eben auch viele Jobs, die einem angeboten werden, mit denen man nix anfangen kann. Entweder weil es nicht dem entspricht, was man sich vorstellt, oder weil es einfach zu weit entfernt ist (bei mir ein Problem, da ich in einem Kaff wohne).
Jetzt frage ich mich: Kann ich in meinen Bewerbungen erwähnen, dass ich ab dem 01.10. Vollzeitstudium plane, wenn ich die Stelle nicht will? Oder wird mir dann vorgeworfen, mich nicht genug bemüht zu haben? Letztlich ist es ja nur die Wahrheit, und es wäre auch moralisch mMn. nicht korrekt, dass ggü. dem Arbeitgeber nicht zu erwähnen. Weil der ist am Ende derjenige, der darunter leidet.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Sebastian