Wie Job „Lagerhelfer“ im Lebenslauf aufwerten?

Ich habe nach meinem Schulabschluss zwei Jahre lang als Lagerhelfer gearbeitet, zuerst über eine Zeitarbeitsfirma, dann wurde ich von einem Kundenunternehmen übernommen. Jetzt möchte ich mich als Werkstudent bei einer anderen Firma bewerben und würde diese zwei Jahre gerne etwas aufhübschen.

Warum ich das gemacht habe, kann ich gut begründen: ich habe nebenbei studiert und wollte einfach etwas praktische Berufserfahrung sammeln und schon etwas Geld verdienen.

Trotzdem würde ich den Punkt gerne etwas aufwerten, zumal mein Aufgabenspektrum für einen „Helfer“ relativ breit war.

Meine Aufgaben waren:

  • Anlagen konfektionieren
  • Produktionslinien mit Material versorgen (Kanban-Prinzip)
  • klassische Lageraufgaben wie Ein-/Aus- und Umlagern
  • Materialbestellungen
  • Material für Kundenaufträge herrichten

Darüber hinaus habe ich aushilfsweise ein paar mal im Versand sowie in der Produktionslinie gearbeitet.

Außerdem konnte ich mich aufgrund meiner „Springerfunktion“ gut in den KV-Prozess einbringen und habe unter anderem angestoßen, dass wir Scanner und neue PCs bekommen.

Und als letzten Punkt, habe ich gelegentlich neue Hilfsarbeiter oder Ferienjobber eingearbeitet (wenn sie als Unterstützung bei einem meiner o. g. Punkte geholfen haben)

Wie kann ich das gut formulieren und in meinen Lebenslauf packen

Aktuell steht in meinem Lebenslauf nur der Zeitraum und der Name der Firma.

Bewerbung, Agentur für Arbeit, bewerben, HR, Human Resources, Lebenslauf, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ich habe ein Problem mit dem Azubimonatsticket. Wie löse ich das?

Ich wohne in Wohnort X und muss manchmal nach Ort Y und Ort Z.

Wenn ich bei der deutschen Bahn Wohnort X auswähle nach Ort Z, dann sieht das so aus:

Wohnort X

nach Ort Z

über Ort F

Wenn ich aber nun Ort Y und Z auswähle, sieht das so aus:

Ort Y

nach Ort Z

über Ort F

Das Problem ist nun folgendes: Bei Ort Y kommt man problemlos nach Ort Z indem man EIN Zug nimmt. Ort Y fährt nach Ort Z ohne Zwischenhalt. Würde ich jetzt aber von Wohnort X nach Ort Y gehen wollen, dann müsste ich bei Ort F Umsteigen in den Zug für Ort Y.

Das heißt, würde ich für Stadt Ort Y und Stadt Z eine Fahrkarte für 147 Euro holen, könnte es sein, dass mein Wohnhort X nicht für die Fahrkarte gültig ist, weil Ort Y und Ort Z über Ort F nicht nach Wohnort X fährt (obwohl dieser Wohnort theoretisch auf der Strecke liegt.)

Wie lässt sich dieses Problem lösen? Oder zählt mein Wohnort theoretisch auch dazu?

Ich habe es per Einfachheit nochmal per Bild dargestellt:

Dabei habe ich eine neue Option gefunden. Option B.

Allerdings stellt sich die Frage ob ich irgendwie die Ticketkosten erstattet bekomme zumindest zum Maßnahmenträger. Weil sonst muss ich mit einer Restvergütung von 300€ pro Monat, 200€ für Fahrtticket bezahlen... Ich bin in einer außerbetrieblichen Ausbildung, lebe aber meinen Eltern. Soll ich BAB versuchen zu beantragen?

Es kann sein, dass auch die Ausbildungsfirma bei Ort Z sein wird, wo auch die Berufsschule ist. Die Frage ist dann ob für Ticket A ich auch von mein Wohnort fahren darf. Wahrscheinlich nein.

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Ausbildung, Deutsche Bahn, Agentur für Arbeit, Azubi, BAB
Angebotene Stelle ablehnen bei Arbeitslosigkeit?

Hallo!

Die Agentur für Arbeit hat mir einen Vermittlungsvorschlag gemacht (ohne Rechtsbelehrung) und ich habe mich daraufhin beworben. Heute war das Vorstellungsgespräch und der Chef war direkt und hat gesagt „ich stelle sie sofort ein“ und ich sollte sofort den Vertrag unterschreiben. Allerdings habe ich festgestellt, dass das Unternehmen überhaupt nichts für mich ist. Ich habe mich beim Gespräch sehr unwohl gefühlt, der Arbeitsplatz gefällt mir nicht und ich finde die Aufgaben und den Chef irgendwie langweilig und nicht sympathisch. Ich habe mich bei noch einer anderen Stelle beworben, die ich viel lieber hätte. Ich weiß allerdings nicht, ob ich dieses Angebot bei Firma A widersprechen darf bzw. es ablehnen darf, ohne Konsequenzen zu befürchten. Ich finde es einfach völlig unpassend dort und befürchte jetzt schon, da mit Bauchschmerzen hinzugehen.

Ich sage das nicht, weil ich keine Lust habe, dort zu arbeiten oder so. Ich finde das alles wirklich überhaupt nicht schön oder interessant dort und habe wirklich Bedenken, dass meine Psyche das vielleicht nicht mitmachen wird.

Darf ich das Angebot ablehnen und auf andere Stellen warten? Der Chef dort meine nämlich, ich müsse mich schnell entscheiden, er hat noch viele weitere Bewerber. Ich habe wirklich Angst bekommen irgendwie.

Arbeit, Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Agentur für Arbeit verzögert Auszahlung um Monate?

Moin!
Ich habe bereits Anfang Januar alg1 beantragt, erst konnten sie den Antrag nicht bearbeiten, weil angeblich eines der Dokumente nicht ankam, obwohl über die Website hochgeladen, diese musste ich dann noch an den folgenden drei Tagen weitere 3x zusenden, bis sie endlich ankam, nun stand allerdings auch schon das nächste Problem vor der Tür: weitere gehaltsnachweise mussten her, erst eine, dann eine weitere, dies zog sich immer in Abständen von je einer Woche über zwei Monate hinweg, als der Antrag nun endlich bearbeitet werden konnte, standen wir vor dem nächsten Problem, ich habe ebenfalls zeitgleich alg2 beantragt, (die Ironie dahinter: ich dachte so im jedenfall abgesichert zu sein), jedenfalls musste jetzt das Amt vom alg1 sich bestätigen lassen, dass das alg2 Amt nichts ausgezahlt hat, bevor mir mein alg1 ausgezahlt werden kann, dieser Prozess dauert nun schon über einen Monat, ich rufe dort jeden Tag an, jedes Mal sagt Amt alg1, sie haben von Amt alg2 noch nichts bekommen, dann rufe ich beim alg2 Amt an und sie sagen mir sie haben es das erste mal vor 3 Wochen raus geschickt, mittlerweile hat das Amt alg2 auch diesen Antrag 3x übermittelt und es geschieht dennoch nichts. Ich weiß echt nicht was ich da noch tun kann. Das Schriftstück selbst entgegen nehmen und persönlich dort abgeben wurde abgelehnt. Ist das überhaupt rechtens? Ich bin durch diese verzögerungstechniken bereits 3 Monate ohne Einkommen. Wie kann ich mich dagegen Wehren? Was kann ich tun um endlich zu bekommen was mir zusteht?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG I
Agentur für Arbeit erhält Briefe trotz Einschreiben nicht?

Hallo!

seit wenigen Monaten stehe ich mit der Agentur für Arbeit auf "Kriegsfuß"; Ich habe Berufsausbildungsbeihilfe bezogen und nun meiner Agentur für Arbeit meine Elternzeit und die Dauer mitgeteilt. Am nächsten Monat hatte ich das Geld auf dem Konto, weshalb ich erst einmal angerufen habe. Ich wurde nach 3-4 verschiedenen Behörden in verschiedenen Bundesländer und Landkreisen geleitet. Am Ende bekam ich von einer Agentur für Arbeit aus einem anderen Bundesland einen Brief und wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, selbstverständlich mit Einschreiben. Angeblich kam mein erster Brief - trotz Einschreiben - nicht an. Ich wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, weil ich einfach mit dieser Behörde nichts mehr zu tun haben will. Nun habe ich ERNEUT ein Schreiben erhalten, das mein Brief schon wieder - trotz Einschreiben - nicht angekommen sei. Nun möchte ich als Antwort auf diesen Brief die Kopie der Quittung samt Sendungsnummer per Einschreiben zukommen lassen. Laut Sendungsverfolgung hat die Agentur für Arbeit meinen Brief drei Tage nachdem ich es zur Post gebracht habe erhalten.

Muss ich das aktuelle Anschreiben "hinnehmen" und ihnen zum dritten mal sämtliche Unterlagen kopieren, in einen Umschlag zur Post fahren und per Einschreiben einschicken? Es ist sehr ärgerlich...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und/oder ein paar Tipps geben! 🙏🏻

Recht, Post, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium
Förderung für Führerschein für Ausbildung?

Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.

Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...

Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate

Schule, Ausbildung, Recht, Führerschein, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Förderungsmittel, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad

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