Hallo zusammen,
als arbeitssuchende Absolventin habe ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung meiner Bewerbungskosten gestellt. Dieser wurde nun abgelehnt - zu Recht?
Ich bewerbe mich ausschließlich (weil von den jeweiligen AGn so gewünscht) per E-Mail. Habe dabei zwar keine Kosten für Bewerbungsmappen, Porto etc., doch aber zum einen für Strom und zum anderen für die Druckkosten, da ich die Bewerbung ausgedruckt dem AG mitbringe, wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde.
Ich habe irgendwo einmal gelesen gehabt, dass man für E-Mailbewerbungen je 1 Euro erstattet bekommt. Gibt es die nun nicht mehr?
Nun nochmal zu meiner eigentlichen Frage: Habe ich ein Recht auf Widerspruch oder ist die Ablehnung rechtens?
Wer kennt sich aus? Vielen Dank für eure Antworten!
MfG