Spontaner Arbeitsamt-Termin während geplanten Urlaub?!?

Hallo Leute, ich hab ein riiiiesiges problem: :(

ich bin momentan arbeitssuchend und hab deshalb öfters termine beim nächsten arbeitsamt (agentur für arbeit)...

am Dienstag fliege ich ich für zwei wochen in urlaub, was ich auch bei der arbeitsagentur angekündigt habe!

Nichts desto trotz finde ich heute einen brief im briefkasten, in dem ich von der arbeitsagentur für nächste woche zu einem termin hinbestellt wurde! :O

wenn ich bei diesem nicht erscheinen würde, werden größere onsequenzen auf mich zukommen, heißt es :O

ich hab bereits heute versucht, das problem bei meiner sachbeabeiterin anzusprechen, aber diese ist leider heute krank und alle anderen in der agentur weigern sich schlichtweg, sich meinem problem zu widmen...

wenn jetzt am montag, das wäre der letzte tag an dem es noch ginge, diese person wieder krank ist und ich nichts mehr gegen diesen termin machen kann, habe ich ein "kleines" problem :O

was könnte ich machen dass ich in meinen wohlverdienten urlaub fliegen kan am dienstag, aber es noch hinbekomme, dass das mit diesem blödsinnigen termin klar geht...

ich persönlich bin ja schon bereit eventuell krank zu machen, und mit ärtztlicher empfehlung in den urlaub zu fliegen, aber beim arbeitsamt ist das wohl ein nicht ganz so einfach 2 wochen "krank nicht anwesend/ansprechbar zu sein" als beim arbeitgeber... :(

Wenn irgendwer irgendeine idee zu meinem problem hat, dann bitte her damit... :D

Gruß, hogu007

Urlaub, Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Krankschreibung
Förderung für Führerschein für Ausbildung?

Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.

Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...

Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate

Schule, Ausbildung, Recht, Führerschein, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Förderungsmittel, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad
Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Agentur für Arbeit im Anschreiben erwähnen?

Hallo!

Bin grade in der Bewerbungsphase und habe meine Bewerbung nochmal überarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass es irgendwie komisch klingt, wenn ich z.B. das schreibe:

Sehr geehrte/r Herr XYZ,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Meint ihr, es klingt besser, wenn ich es so formuliere, dass ich statt "Agentur für Arbeit" eher "Vermittlungsvorschlag" mit einbaue?

Ich hatte in der Schule leider nie das Thema Bewerbungen/Anschreibenund hab mir nur mit dem Internet helfen können.

Hier wäre nochmal meine ganzes Anschreiben, wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet:

Briefkopf mit den Adressen und Datum

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement

Sehr geehrte Frau XY,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Nachdem ich die zehnte Klasse der Realschule mit einem Sekundarabschluss I abgeschlossen habe, besuche ich nun die BBS YZ, einjährige Berufsfachschule Wirtschaft – Schwerpunkt Bürodienstleistungen. Teil dieses Berufsschuljahres ist es, einmal wöchentlich ein Praktikum durchzuführen, wo ich als Kauffrau für Büromanagement dran teilnehme.

Durch meine Berufsberaterin bin ich in der zehnten Klasse auf den Beruf Kauffrau für Büromanagement aufmerksam geworden.

Ich möchte diesen Beruf erlernen, weil mir die Erledigungen von organisatorischen und bürowirtschaftlichen Tätigkeiten große Freude bereitet. Ich bin ein leistungsbereiter, junger Mensch, der selbstständig arbeitet und sich im Team wohlfühlt.

Gerne möchte ich meinen zukünftigen, beruflichen Weg in Ihrem Unternehmen beginnen und bei Ihnen meine Erfahrungen und Fähigkeiten sammeln und intensivieren.

.

Über die Einladung zu einem persönlichem Gespräch würde ich mit sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Name

Schule, Bewerbung, Anschreiben, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Agentur für Arbeit erhält Briefe trotz Einschreiben nicht?

Hallo!

seit wenigen Monaten stehe ich mit der Agentur für Arbeit auf "Kriegsfuß"; Ich habe Berufsausbildungsbeihilfe bezogen und nun meiner Agentur für Arbeit meine Elternzeit und die Dauer mitgeteilt. Am nächsten Monat hatte ich das Geld auf dem Konto, weshalb ich erst einmal angerufen habe. Ich wurde nach 3-4 verschiedenen Behörden in verschiedenen Bundesländer und Landkreisen geleitet. Am Ende bekam ich von einer Agentur für Arbeit aus einem anderen Bundesland einen Brief und wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, selbstverständlich mit Einschreiben. Angeblich kam mein erster Brief - trotz Einschreiben - nicht an. Ich wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, weil ich einfach mit dieser Behörde nichts mehr zu tun haben will. Nun habe ich ERNEUT ein Schreiben erhalten, das mein Brief schon wieder - trotz Einschreiben - nicht angekommen sei. Nun möchte ich als Antwort auf diesen Brief die Kopie der Quittung samt Sendungsnummer per Einschreiben zukommen lassen. Laut Sendungsverfolgung hat die Agentur für Arbeit meinen Brief drei Tage nachdem ich es zur Post gebracht habe erhalten.

Muss ich das aktuelle Anschreiben "hinnehmen" und ihnen zum dritten mal sämtliche Unterlagen kopieren, in einen Umschlag zur Post fahren und per Einschreiben einschicken? Es ist sehr ärgerlich...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und/oder ein paar Tipps geben! 🙏🏻

Recht, Post, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium
Umzug während Umschulung?

Hallo Leute ich gehe am Dienstag zum Jobcenter um mein Bildungsgutschein abzuholen für eine Umschulung in Fachinformatik Systemintegration. Die Wohnung in der ich jetzt lebe oder besser gesagt angemeldet bin ist die Wohnung von meinem Vater. Er ist leider vor ein und halb monaten verstorben. Ich bin auch nicht unter 25 muss ich erwähnen kurz nebenbei. Ich will jetzt eine eigene Wohnung, aber wenn ich Umziehe oder mich Ummelde habe ich Angst das dass neue Jobcenter die Umschulung nicht weiter Finanziert. Ich war auch beim Berufspsychologen und er hat auch für die Umschulung zugestimmt. Und es ist nicht mal so das der Umzug weit wäre sondern nur ein anderer Gebiet und Fahrtkosten wären auch gleich wenn nicht sogar weniger. Bitte sagt mir mal einer wie es aussieht nach einem Umzug. Das mit genehmigen lassen und alles weis ich und der Umzug ist auch genehmigt soweit da ich ja eine eigene Wohnung möchte. Wird dann aber der neue Jobcenter die Umschulung weiter Finanzieren. Bitte helft mir mal. Ich will jetzt den Bildungsgutschein holen weil die Kurse jetzt Beginnen. Ich kann nicht auf einen neuen Arbeitsvermittler warten und mit ihm nochmal alles durch gehen, dass weiß mein derzeitiger Vermittler auch. Wird das Jobcenter es einfach weiter übernehmen oder wird es Probleme geben. Ich denke nicht weil es ja ein Gutachten gibt das besagt das ich es machen kann und dieses Jobcenter ja zugestimmt hat. Wird es dann so einfach übernommen vom neuen Jobcenter??????

Umzug, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Fachinformatiker, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung, Fachinformatiker Systemintegration, Ausbildung und Studium
Berufsberatung und ärztliches/berufspsychologisches Gutachten?

Hallo, ich habe einen Termin bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit bekommen und dort möchten die mit mir das Ergebnis meiner ärztlichen und berufspsychologischen Begutachtung besprechen.

Ist das schlimm?

Muss man davor Angst haben?

Was wird dort genau besprochen?

Werden die dort mir in der Berufsberatung mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen?

Wenn sie mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen, muss ich diese Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze nehmen?

Werden sie mir vorschreiben was ich machen muss und wo ich eingegliedert werde?

Kann es sein, dass es rauskommen wird, dass ich nicht für den ersten Markt beschaffen bin?

Wenn sie sagen, dass ich nicht für das erste Arbeitsmarkt beschaffen bin, was soll ich dann machen? Was muss ich dann machen?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann trotzdem Bewerbungen schreiben?

Wenn ich mich irgendwo z.b im Zoo mich bewerbe, darf ich dann trotzdem als Tierpfleger arbeiten, wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin? Muss ich dann den Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten nachreichen?

Darf der Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten anfordern? Wenn ja, warum?

Kann es sein, dass die zu mir sagen, dass ich nur in den Behindertenwerkstatt arbeiten muss? Darf ich es dann trotzdem verweigern in der Behindertenwerkstatt zu arbeiten?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann eine Ausbildung in den Berufsbildungswerk machen?

Denn ich mache mir Sorgen, dass ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, weil ich eine psychische Erkrankung Posttraumatische Belastungsstörung, Lernbehinderung, Störung der Emotionen/Angststörung und eine rheumatische Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis ". Kann es sein , dass ich dadurch nur eine beschränkte Arbeitswahl und eine Berufswahl habe?

Auch stande in den Befunden, dass ich mehrmals suizidale Äußerungen geäußert habe und dass ich in die Psychiatrie aufgrund Suizidalen Äußerungen gekommen bin. Kann es sein, dass ich dadurch auch eine eingeschränkte Arbeits und Berufswahl habe? Kann es sein, dass ich deswegen nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen?

Und mein IQ ist 68. Kann es sein, dass ich deswegen auch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und kann es sein, dass ich deswegen eine eingeschränkte Berufswahl/Arbeitswahl habe? Was soll ich dann machen?

Darf ich mir das Ärztliches und Psychologisches Gutachten durchlesen? Kann es sein, dass die es mir verweigern?

Und bitte mit Begründung

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Arbeit, Beruf, Job, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Ausbildungsplatz, Behinderung, Jobcenter, ärztliches Gutachten, berufsbildungswerk
Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?

Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.

ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit