Klage gegen die Agentur für Arbeit wegen Umschulung?

Meine Tochter hat Anfang 2018 bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, da sie ihren gelernten, handwerklichen Beruf nicht mehr ausführen durfte.
Ihr Arbeitgeber wollte sie nicht verlieren und hat ihr deshalb eine zweite Ausbildung zur Sozialversicherungskauffrau angeboten und dies hat sie auch so dem Berater von der AA, schon im Januar beim 1ten Termin mitgeteilt.

Nach Vorlage von Befunden wurden Ihre Allergien und die Atemwegserkrankung von der AA anerkannt. Danach musste Sie noch zu einem Test, ob Sie für einen kaufmännischen Beruf geeignet ist, der auch positiv ausgefallen ist.


Bevor Sie den neuen Ausbildungsvertrag im Februar unterschrieben hat, wollte sie ihren Berater vorher fragen, ob sie diesen unterschreiben kann, bekam aber, trotz mehrfacher Bitte über die Hotline, keinen Rückruf. Auch auf mehrfache, darauffolgende Nachfragen hat er sich leider trotzdem nicht gemeldet.
Die Dame von der Hotline hat ihr sogar empfohlen, dass sie Beschwerde bei seinem Vorgesetzten einreicht, doch das wollte sie nicht, da sie dadurch Nachteile befürchtet hat.

Meine Tochter wollte nicht kündigen und hat deshalb die Ausbildung am 01.09. begonnen.

Nach zwei erneuten Emails und Anrufen bei der Hotline, wie es nun weitergeht mit ihrem Umschulungsgesuch, hat der Berater jetzt endlich Anfang November zurückgeschrieben, dass er sich mit der Ausbilderin in Verbindung setzen will.

Dies hat er auch getan und jetzt von der Ausbildungsabteilung gefordert, dass der Vertrag nachträglich auf einen Umschulungsvertrag umgeschrieben, die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und auch so bei der IHK eingetragen wird und meine Tochter gleich mit dem 2ten Ausbildungsjahr anfängt. Dann würde die AA die Umschulung fördern und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.

Da dies nachträglich zu kompliziert ist, hat die Ausbildungsfirma leider dies so abgelehnt.

Dies hat natürlich drastische Nachteile für meine Tochter, die bereits von zu Hause ausgezogen ist, Miete zahlt und den Lebensunterhalt für sich und ihrem kleinen Sohn aufbringen muss.

Es ist ja auch noch die große Frage, die er ihr trotz schriftlicher Anfrage nicht mitgeteilt hat, welche finanzielle Unterstützung bei dieser Umschulung möglich ist.

Es wäre wirklich sehr hilfreich gewesen, wenn der Berater seine Bedingungen für die Umschulung, bereits vor Beginn der Ausbildung meine Tochter mitgeteilt hätte und nicht, dass sie dies erst von Ihrer Ausbilderin erfährt.

Entschuldigt, dass ich so eine Menge geschrieben habe, aber es ist so kompliziert und meine Tochter, weiss jetzt nicht, ob sie gegen dieses Verhalten des AA-Beraters etwas unternehmen kann, möglicherweise auch mit Hilfe eines Anwalts.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Recht, Agentur für Arbeit, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

Hallo,

Zu meiner Person, ich bin 26 Jahre jung und alleinerziehend von einem 4 jährigen Sohn. Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mich bewerben musste weil ich ein Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit erhalten habe.

Leider gefällt es mir absolut nicht da. Alles ist total dreckig und veraltet dort. Und der Arbeitgeber schien mir auch recht dubios aber dazu später mehr.

Nun ist es so, ich möchte dort nicht anfangen. Zudem hatte ich heute das Gespräch und soll Montag schon anfangen ohne ein Arbeitsvertrag gesehen bzw unterschrieben zu haben.

Ich weiß weder wieviel Geld ich bekomme, noch wie lange die Probezeit ist und ob befristet oder unbefristet.

Die arbeiten sollen dort von 8 bis 17 Uhr gehen. Ich meinte zu ihn dass das nicht ginge aufgrundessen, dass die Kita nur bis 17 Uhr auf hat. Denn sagte er, ja denn arbeiten sie eben bis 16:30 Uhr. So weit so gut. Zu Hause ist mir erst eingefallen, daß mein Sohn ja noch ein Teilzeit Platz hat in der Kita. Darauf hin rief ich den Geschäftsführer nochmal an und erwähnte das ich mein Sohn erst ummelden muss auf ein Vollzeitplatz und ich Montag deswegen nicht bis 16:30Uhr kann. Denn meinte er, denn gehen sie heute doch noch hin.

Denn sagte ich, das geht nicht weil erstens: keine Öffnungszeiten sind auf ein Freitag und zweitens, ich habe kein Arbeitsvertrag womit ich beweisen muss, wann ich anfange zu arbeiten und wieviele Stunden in der Woche ich in der Woche leisten muss, so wie das Gehalt. Seine Antwort darauf: Ja versuchen sie es zu Organisieren, ich habe Sie Montag jetzt eingeplant. Ende des Gesprächs.

Ich will dort aber nicht anfangen solange die Obhut meines Sohnes nicht gesichert ist, geschweige denn, ich kann auch nicht antreten.

Wie kann ich es jetzt nun absagen ohne eine Sperre zu bekommen? Ich will ja unbedingt arbeiten aber ich will nicht jeden Müll annehmen was mir überhaupt nicht gefällt. Soll ich mich Krank melden und hoffen, daß der Arbeitgeber mich gleich rauswirft oder wie könnte ich das angehen?

Was vielleicht noch wichtig ist, auf dem Vermittlungsvorschlag ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ist es nicht so, wenn solches nicht dabei ist, die Arge mir keine Sperrzeit verhängen darf?

Ich hoffe, ihr könnt mir Rat geben., :(

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch, Arbeitsaufnahme, vermittlungsvorschlag, ALG 1 Sperre, Ausbildung und Studium
Ist es ,,sinnvoll´´ für mich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu machen?

Guten Abend,

Meine Situation ganz kurz und knapp : Ich bin 20 Jahre alt , habe 2016 Abitur gemacht (3,4) und in den mittlerweile zwei Jahren dannach konnte ich mich nicht entscheiden was ich machen will. Dies hängt sehr mit meinen psychischen Problemen zusammen. ( Angststörung und Depressionen) . Jetzt habe ich vor circa 3 Monaten den Kontakt zum Arbeitsamt gesucht meine Situation geschildert und wurde nach ein paar Gesprächen und Tests an die Rehaabteilung weitergeleitet. Die Dame dort hat mir dann vorgeschlagen eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB Reha) zu machen. Diese soll anscheinend speziell für junge Menschen mit eingeschränkter psychischer Gesundheit sein. Die Maßnahme geht insgesamt maximal 11 Monate und soll im bfz München stattfinden. Leider habe ich im Netz keine Erfahrungsberichte für das bfz München gefunden habe also keine Ahnung wie es dort zugeht. Beim Vorstellungsgespräch hatte ich ein gutes Gefühl, da die Beraterin sehr kompetent rüberkam.. Dagegen sprechen aber die meisten Erfahrungsberichte die sagen, dass es dort oft sehr schlechte Ausbilder gibt und die meisten Leute dort gerade so ihren Namen schreiben können und nur dort sind weil sie sonst kein Geld bekommen. Ich habe also Angst dort völlig falsch aufgehoben zu sein. Mein Wunsch ist einfach , dass ich verschiedene Berufe ausprobieren kann und man auch meine eingeschränkte Gesundheit berücksichtigt. Bestenfalls werde ich nach ein paar Monaten von einem Unternehmen übernommen, in dem ich mich wohlfühle, war jetzt so meine Fantasie.

Hat da irgendjemand Erfahrungen? Wie schätzt ihr meine Lage ein ? Sinnvoll ja oder nein? Wäre wirklich sehr sehr dankbar für jegliche Antworten da ich bald Bescheid geben muss und es hier schließlich um meine Zukunft geht..

Tausend Dank im Vorraus!

Arbeit, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Rehabilitation, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Bildungsmaßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ist es rechtens, dass sich eine Nachzahlung der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit und die AOK aufteilen?

Guten Tag,

ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.

Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.

Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.

Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.

Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.

Vielen Dank schonmal

Recht, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie umgehen mit kurzfristiger EInladung Arge?

Hallo zusammen,

seit dem 01.06 bin ich Arbeitslos und ALG-I empfänger.

Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Ich habe ihn informiert, dass ich zweigleisig fahren möchte (Bewerbungen schreiben

aber eine Gründung beabsichtige(Businessplan, Schulungen). Der Vermittler hatte kein Problem damit und bat mir sogar Schulungen zu Gründungen an.

ich habe jetzt am Samstag Post von meinem Arbeitsvermittler erhalten mit der Bitte um ein Gespräch direkt am Montag! (da hats aber jemand eilig).

D.h. er hat wohl am Freitag die Einladung versendet. Am Freitag habe ich aber eine Zusage für eine Schulung im Ausland erhalten, die 3 Wochen dauert.

Ich befinde mich nun im Ausland wegen der Schulung, die mit der Selbstständigkeit eng in Verindung steht (gestern also am 30.06 hat sie angefangen).

Für mich macht es wenig Sinn 1000 km nach DE zu fahren - erst recht nicht innerhalb von 24h (nachts)

Ich habe Angst, dass der Vermittler ein Problem damit haben wird, dass ich für die Schulung 3 Wochen im Ausland bin.

Ich kann mal 1x rüberfliegen nach DE aber das kostet mich dann 200 EUR.

Wie kann man eine humane Lösung finden?

Droht mir eine Leistungskürzung?

Ich werde den Vermittler morgen früh anrufen, aber k.a. was ich dem erzählen soll... Von der Schulung weiß er nix, weil sich das zeitlich ja überschnitten hat (

sein Brief an mich und mein unerwartetes Finden einer passenden Schulung auf dem letzten Drücker)

Selbständigkeit, Schulung, Agentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittler
Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?

Hallo zusammen :)

Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).

Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:

Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.

Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.

Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
Agentur für Arbeit im Anschreiben erwähnen?

Hallo!

Bin grade in der Bewerbungsphase und habe meine Bewerbung nochmal überarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass es irgendwie komisch klingt, wenn ich z.B. das schreibe:

Sehr geehrte/r Herr XYZ,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Meint ihr, es klingt besser, wenn ich es so formuliere, dass ich statt "Agentur für Arbeit" eher "Vermittlungsvorschlag" mit einbaue?

Ich hatte in der Schule leider nie das Thema Bewerbungen/Anschreibenund hab mir nur mit dem Internet helfen können.

Hier wäre nochmal meine ganzes Anschreiben, wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet:

Briefkopf mit den Adressen und Datum

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement

Sehr geehrte Frau XY,

durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihr Unternehmen gestoßen und bewerbe mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement zum 01. August 2018.

Nachdem ich die zehnte Klasse der Realschule mit einem Sekundarabschluss I abgeschlossen habe, besuche ich nun die BBS YZ, einjährige Berufsfachschule Wirtschaft – Schwerpunkt Bürodienstleistungen. Teil dieses Berufsschuljahres ist es, einmal wöchentlich ein Praktikum durchzuführen, wo ich als Kauffrau für Büromanagement dran teilnehme.

Durch meine Berufsberaterin bin ich in der zehnten Klasse auf den Beruf Kauffrau für Büromanagement aufmerksam geworden.

Ich möchte diesen Beruf erlernen, weil mir die Erledigungen von organisatorischen und bürowirtschaftlichen Tätigkeiten große Freude bereitet. Ich bin ein leistungsbereiter, junger Mensch, der selbstständig arbeitet und sich im Team wohlfühlt.

Gerne möchte ich meinen zukünftigen, beruflichen Weg in Ihrem Unternehmen beginnen und bei Ihnen meine Erfahrungen und Fähigkeiten sammeln und intensivieren.

.

Über die Einladung zu einem persönlichem Gespräch würde ich mit sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Name

Schule, Bewerbung, Anschreiben, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nach jeder Bemerkung sowie Anschreien ständige Angst, entlassen/"gekündigt" zu werden (Warenverräumung) - normal?

Da ich durch meine schulische Ausbildung nichts verdiene, versuche es mit einem Nebenjob zur Warenverräumung,wofür ich allerdings nach dem 1. Versuch (Probearbeiten) nicht angenommen wurde. Glücklicherweise hat man mir jedoch eine 2. Chance gegeben. Nachdem ich zum 2.Mal am Probearbeiten teilgenommen habe, meinte einer von der Firma, welche sich mit Warenverräumung beschäftigt sowie Berwerbungsunterlagen annimmt und Arbeitsstellen verteilt,dass ich 4 Tage hinterreinander kommen einfach solle. An drei von diesen 4 Tagen musste ich in einem bestimmten Edeka arbeiten. Am 1.Tag dort ging es um Verräumungen von Alkoholflaschen. Irgendwie konnte/kann ich mir nicht merkten,wo welcher Wein steht. Beispielsweise steht der französischer Rotwein neben dem deutschem Weißwein usw. Zudem können ja sich bestimmte Flaschen sehr ähnneln oder gar gleich aussehen. Aber NEIN, ganz unten steht doch auf der einen Strawberry während auf der anderen bspw. Grapes steht

Irgendwie konnte ich mich damit durchquälen, bis ein etwas älterer Herr (nenne ihn jetzt mal H) mit ner Brille,welcher einen Pulli mit einem langärmligen Hemd untendrunter trug,auf dem Edeka draufstand auf mich plötzlich zukam und meinte,ich solle gefälligst eine Reihe von allen Alkoholsorten eine Reihe bilden,anstatt sie kreuz und quer - mal nebeneinander, mal in einer Reihe - hinzustellen. Zudem sollten die vordersten möglichst an den Rand des Regal gestellt werde. Solle ich so weiter machen,könne ich hier nicht arbeiten

Am 2. Tag in diesem Laden sah ich wieder einen äkteren Herrn mit genau der selben Haarfarbe, wie Herr "H. ".. Zudem beschäfttige er sich mit genau den selben oder ähnlichen Dingen wie Herr H. : Beide scannen scheinbar entweder jede einzelne Ware oder sitzen im Büro. Als ich an diesem Tag beim Einräumen von Milchtüten war und er mich sah,machte er mir ne Bemerkung, nach welcher 2 weitere von ihm kamen

Als ich das letzte Mal dort war,hatte ich zwar nichts mit ihm zutun,da er in letzter Zeit häufiger nicht im Laden ist. Jedoch wurde ich von meiner Mitarbeiterin, welche für mich zuständig war/ist,fast nur angeschrien. Ein Beispiel: Einmal meinte sie,dass wir schauen sollen, ob das Regal mit Tempos voll sei. Und wenn nicht,dann solle ich die vonden letzten Wochen übrig gebliebene Verpackungen mit diesen Tempos in die Regal an die Orte legen, an denen noch Platz sei. Da ich in dem Moment einen Blick auf ne andere Ware hatte,reagierte ich darauf nicht sofort. Jedenfalls schrie sie mir daraufhin "Hallo Es muss nach den Tempos geschaut werden.." extrem laut ins Ohr. Nachdem ich dies getan hatte,brachte ich ihr Mitarbeiterin die Reste (Verpackungen,welche ins Regal nicht mehr reingepassten)worauf sie meinte: "Bring sie weg." Daraufhin stellte ich all die Reste auf den Boden neben der Palette. Nachdem sie dies gesehen hatte, brülle sie: "Weg damit, ganz weg". Ich machte mir beinahe in die Hose,aus Angst gekündigt zu werden

Und worin unterscheidet sich der Begriff Chef vom dem Begriff Markleiter?

Arbeit, Beruf, Finanzen, Kündigung, Verhalten, Job, Geld, Angst, Stress, Nebenjob, Lebensmittel, Laden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kommunikation, Psychologie, Agentur für Arbeit, Arbeitsmarkt, Autismus, Behinderung, Chef, Einzelhandel, Geschäft, Gesellschaft, Kollegen, Mitarbeiter, Panik, Preis, Soziales, Soziologie, Tätigkeit, Umgang, Verkäufer, Verkauf, Verzweiflung, warenverräumung, Filiale
Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

mir wurden ohne Bescheid oder sonstige Mitteilung die Zahlungen der Arbeitsagentur eingestellt (ALG I). Ich habe davon erst erfahren, als am Ende des letzten Monats (August 2017) erstmals kein Geld eingegangen ist, nachdem die 3 Monate zuvor das Geld immer pünktlich auf dem Konto war. Auf telefonische Anfrage (am 1. Sept.) wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich einer Beschäftigung nachgehe, dies aber nicht gemeldet habe und aus diesem Grund die Zahlungen eingestellt wurden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Mein Fall würde nun der Leistungsabteilung zur Prüfung vorliegen und man würde sich innerhalb von 48h melden. Am gleichen Tag war ich noch einmal persönlich beim Arbeitsamt und habe gefragt woran genau es liegt und wann ich mit dem Geld rechnen könnte, da ich Miete etc. zu begleichen habe. Die Dame vom Amt hat dann im System nachgeguckt und mir mitgeteilt, dass die Arbeitsbescheinigung (was ich die vergangenen 24 Monate verdient habe und in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war) meines ehemaligen Arbeitgebers nicht vorliegen würde und deshalb die Zahlungen eingestellt wurden. Da ich noch einen guten Draht zu meinem Ex-Arbeitgeber habe, habe ich dort in der Personalabteilung angerufen und die haben dann alle Unterlagen noch einmal an die AfA gefaxt. Jetzt warte ich seit Tagen auf den Rückruf der Leistungsabteilung, die 48h sind schon lange vorbei, Geld für Miete etc. musste ich mir leihen und auch mehrere Nachfragen bekomme ich keinen Rückruf und nichts. Ich habe mittlerweile mit bestimmt 5 verschiedenen Damen der AfA gesprochen die mir alle versichert haben, es würde sich jemand melden. Meine Daten (Telefon, Email etc.) habe ich zur Sicherheit auch noch einmal vor Ort abgeglichen.

Meine Frage an euch: Darf die AfA Zahlungen ohne Bescheid einfach einstellen und was kann ich als einfacher Bürger machen um mein Geld zu bekommen? Ich stehe aktuell mit gut 2.500 € bei Familie und Freunden in der Kreide und bekomme kein Geld. Mit der Leistungsabteilung kann man nie direkt verbunden werden und seit Tagen warte ich auf eine Nachricht/Anruf. Was kann ich unternehmen? Muss ich zum Anwalt und rechtliche Schritte einleiten?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, bescheid, Sozialgesetzbuch
Muss ich mich von der Agentur für Arbeit so schikanieren lassen?

Liebe Community,

ich habe folgende Situation:

Ich bin vor ca. 3 Monaten ohne jegliche Begründung eine Woche vor Antritt der Elternzeit und nach 3 Jahren Beschäfitung fristlos rausgeschmissen worden. Im wahrsten Sinne des Wortes! Nun hab ich den konventionellen Weg einer Kündigungsschutzklage gewählt, welcher halbwegs erfolgreich verlaufen ist. Zwar habe ich die Wiedereinstellung durchbekommen und man hat sich letztendlich auf eine mickrige Entlassungsentschädigung und einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen geeinigt, aber damit fingen die Probleme erst an. Nicht nur dass ich die Anwaltskosten in erster Instanz selbst zu tragen hatte (was mir aber auch bewusst war, zudem blieb von der Abfindung nicht wirklich viel übrig, nach Abzug der Kosten und Überbrückung der Ruhezeit)...nein, jetzt hängt mir natürlich die Arbeitsagentur am Hals und möchte wissen, ob denn hier ein wichtiger Grund vorlag. Außerdem habe ich eine Ruhezeit von 4 Wochen verhängt bekommen. Aber auch das war mir klar. Wie dem auch sei...diesen wichtigen Grund habe ich von meinem Hausarzt bestätigen lassen, was der Agentur aber noch nicht gereicht hat. Der Sachbearbeiter drückte mir einen Fragebogen in die Hand, mit der Begründung, der Arzt und ich müssen diesen Fragebogen ausfüllen und der Arzt muss mir schriftlich empfehlen, die Tätigkeit aufzugeben. Mein Hausarzt hat dieses Schreiben zwar ausgefüllt, aber die Zeile mit "hat empfohlen die Tätigkeit aufzugeben" durchgestrichen, was ich erst im Nachhinein bemerkt hatte, nachdem der Fragebogen aber schon dem Sachbearbeiter vorlag. Dumm gelaufen. Dieser rief mich daraufhin an und wies mich an mich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Zunächst mal schriftlich. Dieses Gutachten würde darüber entscheiden, ob nun eine 12-Wochen-Sperrfrist verhängt würde oder nicht. Soeben kam auch ein Bewilligungsbescheid mit der Anmerkung, dass der Zeitraum ab August noch geprüft würde und hierzu ein gesondertes Schreiben käme. Soll ich diesem am besten direkt widersprechen oder zunächst den Gesundheitsfragebogen abwarten? Weil verweigern, darf ich diesen dann höchstwahrscheinlich nicht, richtig?

Desweiteren ist es so, dass ich ab Montag über die AA für eine Woche eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung anfange. Also Probearbeiten bzw. Praktikum. Daduch, dass evtl. eine Sperrzeit verhängt werden könnte, würde ich diese Probearbeit doch nicht vergütet bekommen, oder? Also kann ich dieser widersprechen oder sollte mich hier krankmelden, bis der Bewilligungsbescheid endgültig vorliegt? Außerdem können die mir doch nicht einfach so eine 12-Wochen-Sperre aufbrummen. Ich bin Familienvater und meine Lebensgefährtin geht nur in Teilzeit arbeiten. In was für einer Welt leben wir eigentlich???

Freue mich über ernstgemeinten Rat.

Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Sperrfrist

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