Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung

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