Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten