Vorstellungsgespräch absichtlich "vermasseln"?

Ahoi. Ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch. Jedoch habe ich keine Angst davor. Eher will ich am Ende dort nicht arbeiten.Ich war vorher bei Netto und habe dort meine Ausbildung zum Verkäufer gemacht und ein Jahr danach unbefristet gearbeitet. Wie aus heiterem Himmel haben die sich auf einmal über mein Äußerliches beschwert. Einfach so. Obwohl sich nichts geändert hatte an mir. Da ich aber seit der Ausbildung Depressionen hatte und es niemanden sagen konnte dass mir diese Arbeit eigentlich total auf die Nerven geht. Habe mich freiwillig in ein Klinikum einweisen lassen und anschließend gekündigt. Auch auf Rat von Ärzten. Nun soll ich mich bei Edeka vorstellen. Die Arge meinte halt, dass es keine körperlichen Beschwerden geben würde, die es mir nicht ermöglichen diesen Beruf weiter auszuüben. Aber ich denke ich packe nicht nochmal diese "Dummheit" der Kunden. Also Witze die man gefühlt 1000x am Tag hört, oder dass man immer freundlich bleiben muss, während Kunden einem selbst einen ans Bein sch@!ßen. Ich weiß im Grunde noch nicht mal, welchen Beruf ich ausüben will, weil ich Arbeit in jeder Form hasse. Versteht mich nicht falsch: Ich will dem Staat nicht auf der Tasche liegen und selbst Geld verdienen. Nur sind für mich alle Berufe irgendwie... unattraktiv.Ich will eigentlich zu den Leuten, mit denen ich diese Gespräche führen werde, ehrlich sein. Immerhin kostet es der Firma selbst Geld und Zeit eine Arbeitskraft einzuarbeiten. Und ich will nicht, dass jemand schaden dadurch erleidet.Vielleicht könnt ihr mir mit dieser Zwickmühle helfen?

Arbeit, Bewerbung, Agentur für Arbeit, Vorstellungsgespräch, vermittlungsvorschlag, Ausbildung und Studium
Agentur für Arbeit lehnt zustehende Prämie ab?

Hallo, Person A nahm an einer 2 jährigen, von der Agentur für Arbeit Offenbach geförderten Umschulungsmaßnahme teil. Die Zwischenprüfung sowie die Abschlussprüfung legte Person A vor der IHK erfolgreich ab. Nun hat Person A gemäß §131a Abs.3 SGB III die dafür verankerte Prämie bei der Zuständigen Arbeitsagentur beantragt da alle Vorraussetzungen erfüllt sind

                                                     ZITAT:

(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt: nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro. ZITAT ENDE:

Diese Prämie wurde Ihr jedoch verweigert. Bei der Begründung der Verweigerung wurde der Gesetzestext :

, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:

einfach von der Agentur f. Arbeit abgeändert.

Auch ein sofort gestellter Widerspruch wurde von der Rechtsbehelfstelle der Agentur für Arbeit in Frankfurt als unbegründet abgewiesen.

Was kann Person A hier noch unternehmen um diese Prämie doch noch zu erhalten? Person A käme diese Prämie nach über 2 ½ Jahre ALG1 schon sehr gelegen. Person A wurde schon im Vorfeld darauf hingewiesen das sich die Arbeitsagenturen in dieser Sache oft querstellen. Hat vielleicht schon jemand diese Prämie beantragt und wurde diese verweigert bzw, bezahlt? Für Hilfe und Tipps währe Person A dankbar.

Danke und Gruß

Agentur für Arbeit
Als Spätaussiedler Deutschtest B1 nicht bestanden, welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Zur Situation: Mein Vater ist als Spätaussiedler 1998 nach Deutschland gekommen. Nun möchte er endlich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Vorraussetzung dafür jedoch ein Nachweis für das Deutsch Niveau B1. (Der Einbürgerungstest wurde schon ohne einen Fehler bestanden).

Den offiziellen Test für B1 an der Volkshochschule hat er leider im schriftlichen nicht bestanden, den sprachlichen Teil schon. Natürlich könnte er den nicht bestandenen Teil wiederholen, doch mein Vater zweifelt sehr an seinen schriftlichen Fähigkeiten und hat Angst den Test noch schlechter ausfallen zu lassen. Wobei der Test auch noch ein mal 130 Euro kosten würde..

Nun habe ich entdeckt, dass es für Spätaussiedler möglich ist an einen kostenlosen Integrationskurs der Agentur für Arbeit teilzunehmen, jedoch nur wenn nicht schon ein mal ein Sprachkurs der Agentur genutzt wurde. Bei uns ist es nicht der Fall, doch haben wir noch Anspruch auf den Integrationskurs, wenn ein Deutschkurs an der Hochschule besucht worden ist?

Hättest ihr ansonsten eine Idee an wen ich mich wenden könnte? Sind die Angestellten bei der Agentur für Arbeit für so etwas zuständig? Haben die überhaupt Zeit für so etwas?

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort, jeden Tipp oder auch jede Meinung zum Thema!

Test, Deutsch, Sprache, Deutschland, Agentur für Arbeit, Ausländer, Spätaussiedler, Staatsbürgerschaft, deutschtest
Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Hallo, ich habe eine brennende Frage. Ich bin chronisch krank, habe Morbus Wegener (Autoimmunerkrankung). Ich bin seit Januar diesen Jahres arbeitslos und auch krank geschrieben (Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I). Ich war im Januar / Februar insges. 5 Wochen im Krankenhaus und habe danach ein Medikament als Infusion bekommen, was erst im Juni / Juli wirken soll. Im Juni habe ich auch einen neuen Kontrolltermin beim Rheumatologen. Ich fühle mich nicht 100% belastbar und fit, aber ich könnte mir gut vorstellen, ein paar Stunden arbeiten zu gehen, vielleicht 25-30 Std. pro Woche als Eingewöhnung um meine eigene Belastbarkeit einzuschätzen. Normalerweise gibt es ja die Wiedereingliederung, wenn man schon in einem Arbeitsverhältnis ist, aber wie ist das bei Arbeitslosigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, gleich mit 40 Wochenstunden wieder einzusteigen. Soll ich mich den Arbeitsmarkt wieder als „Gesunde“ zur Verfügung stellen und dann beim Arbeitsamt eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst anfordern, damit dieser feststellt, in welchen Rahmen ich arbeiten kann? Gibt es da eine Möglichkeit der Aufstockung des Gehalts durch Krankengeld/Arbeitslosengeld, wenn man nicht voll arbeiten geht? Die verminderte Stundenzahl wirkt sich ja dann auch nicht positiv auf die Rente aus, also müsste es doch da irgendwelche Zuschüsse geben? Noch bin ich im geschützten Krankenstatus und beziehe Krankengeld und ich habe ein bisschen Bammel voreilig etwas loszutreten, was eventuell auch nach hinten losgehen kann. Ich weiß ja nicht wie der ärztliche Dienst so tickt und ob man überhaupt so leicht eine Untersuchung da bekommt oder ob der Betreuer vom Arbeitsamt sagt „ ach mit ärztlichen Dienst fangen wir bei Ihnen nicht erst an, sie sind doch gut vermittelbar“ . Dann würde ich mich in den Allerwertesten beißen und es bereuen, meine Krankmeldung nicht verlängert lassen zu haben. Man hört ja so einige über die lieben Jobcenter. Hat jemand Erfahrungen? Zur Info: Ich bin kaufmännische Angestellte und würde im Büro arbeiten. Durch meine Verengung im Hals kann ich nicht so viel sprechen und habe Luftprobleme. Ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt, aber die Bearbeitung dauert… Danke schonmal.

Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Chronisch krank, Erwerbsminderung, Teilzeit, Zuschuss
Zumutbare/Unzumutbare Jobangebote der Agentur für Arbeit?

Hallo Ihr Lieben,

folgender Sachverhalt. Ich bin seit Anfang des Monats arbeitssuchend gemeldet und werde natürlich auch in den Leistungsbezug (Alg1) gehen. Ab nächstem Monat, noch lebe ich ja von meinem letzten Gehalt.

Nun hatte ich schon ein Beratungsgespräch bei meiner Arbeitsvermittlerin und sie und ich, hach Leute. Wir sind ganz dicke. Wie Feuer und Eis. seufz

Es geht darum das sie mich, natürlich ganz schnell, wieder in Arbeit haben möchte. Kann ich verstehen. Möchte ich ja auch. Aber ich bekomme immer nur Jobangebote für Zeitarbeitsfirmen die wiederum für Call Center suchen. Und das möchte ich nicht. Ich habe inzwischen 17 (!!!) Angebote bekommen, alles Zeitarbeitsfirmen, alles Call Center und schizophrener Weise suchen 14 von diesen 17 Zeitarbeitsfirmen für ein und dasselbe Call Center.

Ich komme ursprünglich aus dem Büro und war zuletzt im Einzelhandel. Bin auch offen dafür entweder wieder in den Einzelhandel oder ins Büro zu gehen. Bemühe mich natürlich auch selbst, habe momentan über 40 aktuelle Bewerbungen laufen und meine Woche ist ausgebucht mit Vorstellungsgesprächen (keines im Call Center! ;-)). Also kann ich hoffen das es gar nicht dazu kommt das ich etwas "ablehnen" muss, aber wenn doch ist es ja so das ich, soweit ich weiß, dreimal ein Jobangebot ablehnen darf. Wobei das Arbeitsamt entscheidet ob der Grund "ausreichend" ist. De facto kann ich eigentlich gar nichts ablehnen weil "Ich möchte nicht im Call Center arbeiten." kein ausreichender Grund ist. Und wäre er es würde es mir auch nichts nützen bei 17 Jobangeboten für Call Center.

Nun hatte ich im Netz gelesen das es "unzumutbar" ist, einen Job anzunehmen, bei dem man 20% weniger Brutto verdient als im vorherigen Job. Dies gilt lt. meinen Quellen die ersten drei Monate, danach muss man sich mit 30% Abzug zum vorherigen Brutto zufrieden geben. Das ist nun mein Lichtblick. Ganz ehrlich. Ich bin nicht faul, ich will arbeiten, ich bemühe mich und ich habe ja auch einiges in Aussicht, sodass ich einfach nicht bereit bin mich nach knapp zwei Wochen Arbeitslosigkeit (und Leistung habe ich ja noch nicht einmal bezogen!) ins nächstbeste Call Center schieben zu lassen, da es einfach schwieriger ist (das sagte meine Beraterin mir) sich aus einem Call Center Job wieder in etwas "seriöseres" hinein zu bewerben. Das Call Center läuft mir ja nicht weg, sollte ich in sechs Wochen nichts neues haben. Gut. Dann kann man nochmal darüber nachdenken ob nicht Call Center die bessere Variante ist anstatt mehrere Monate arbeitssuchend zu sein. Aber jetzt gleich sofort? Dazu bin ich einfach nicht bereit.

Ihr merkt, das brennt mir echt auf der Seele. Die eigentliche Frage ist nun, stimmen meine Informationen? Sind die noch aktuell? Und wo finde ich das "offiziell"? Habe alle "Merkblätter für Arbeitslose" durch, ich finde das nicht!

Lieben Dank.

Gruß Gwyn

Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV
Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW)?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich befinde mich seit 1 1/2Jahren in einer betrieblichen Büroausbildung. Vor einem halben Jahr wurde dann bei mir MS diagnostiziert. Seitdem geht nichts mehr. Mein größtes Problem ist die Fatigue. Ich habe immer mal wieder versucht wieder zu arbeiten (u.a. im Hamburger Modell). Belohnt wurde ich dafür mit Übelkeit, starken Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, starken Konzentrationsschwierigkeiten und Unverständnis meiner Kollegen. Eines ist mir klar: Vorerst bin ich einfach nicht mehr so leistungsfähig wie früher. Und ich halte meine aktuelle Ausbildung körperlich nicht mehr lange durch, wenn es so weitergeht..

Vor ein paar Tagen war ich beim Arbeitsamt. Dort wurde mir eine Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem Berufsbildungswerk (BBW) empfohlen. Dort könne man auf meine Bedürfnisse eingehen.

Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Ausbildung? Ich habe gehört, dass dort NUR lernbehinderte Menschen ausgebildet werden und ich mich voll unterfordert fühlen würde. Außerdem soll man wohl trotz eines offiziell gleichen Abschlusses später weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben..

Ich würde gerne wissen, ob diese Dinge tatsächlich stimmen und wie ihr die Ausbildung in einem BBW wahrgenommen habt?

Vielleicht gibt es ja auch gute Alternativen zu einer solchen Ausbildung?

Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe!

Ausbildung, Agentur für Arbeit, Behinderung, Multiple Sklerose, berufsbildungswerk

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