Hallo,

Ich bin seit einem Monat arbeitslos und ich bekomme ALG1

Ich bekomme Vermittlungsvorschläge mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung.

In meinem Eingliederungsvereinbarung steht dass ich muss mich bewerben "nicht nur auf die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit (schriftlich, telefonisch, persönlich, oder über das Internet) sonder auch initiativ und persönlich.

Wenn ich eine Vermittlungsvorschlag bekomme ohne Rechtsfolgebelehrung, müss ich mich trotzdem bewerben?

Danke im Voraus!