Hallo liebes Team, also es geht um folgendes ich war von Juli 2011 - Juli 2012 als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag lief aus und ich wurde nicht verlängert, da ich ohnehin auch zum 01.08.2012 eine Ausbildungsstelle antreten sollte, ich bin mir leider nicht sicher ob ich nach auslauf des ersten Arbeitsvertrages mich bei der Agentur gemeldet habe ?! Denke eher nicht, da ich es nicht für notwendig gehalten habe für die 3 Wochen... Mit der Ausbildung hat es leider nicht 'funktioniert' und der Vertrag wurde am 11/2013 gekündigt und ich meldete mich dann bei der Agentur "arbeitssuchend" und bekam die Anträge in die Hand gedrückt, die von Firma 1 + Ausbildungsbetrieb ausgefüllt werden sollten. Jedoch hatte ich das Glück im 12/2012 als Arbeitnehmer eine neue Stelle anzunehmen. Auch dieser Arbeitsvertrag lief 1 Jahr und wurde leider wieder nicht verlängert. Ich habe mich innerhalb dieser Frist wieder bei der Agentur gemeldet und die Dame meinte zu mir ich solle alle Anträge von allen 3 Firmen ausfüllen lassen. Nun zu meiner Frage, bekomme ich alle Monate nachgezahlt oder beruht sich das dann nur ab Monat 12/2013 - jetzt? Letzendlich wurden die Anträge, die im Jahr 2012 abgeholt worden waren, nicht ausgefüllt da ich eben direkt einen Monat später wieder Arbeitnehmer war. Quasi stünden mir von 07/2012 bis 08/2012 und von 11/2012 bis 12/2012 auch noch Arbeitslosengeld zu?
Entschuldigen Sie bitte wenn es etwas unklar ist sind leider zu viele Daten und sorgt eventuell für etwas chaos :D