Hallo,

ich bin momentan in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Ab Januar diesen Jahres habe ich die Entwicklungsstufe 4 erreicht. Ich werde jetzt höhergruppiert und zwar in die EG 8, rückwirkend zum 01.12.2012. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Entwicklungstufe habe ich dann. Werde ich in die Stufe 2 oder 3 eingestuft, da ich ja im Dezember 2012 noch in der Stufe 3 war? Kann ich die rückwirkende Eingruppierung ablehnen? Für mich gilt der TVöD-VKA.

Danke jetzt schonmal für die Antwort :-)