Hallo, Ich würde gerne wissen, ob mir mein Doktortitel eine Höhergruppierung im TVöD bringen kann. In anderen Worten, kann ich bei TVöD 14 eingestuft werden, statt TVöD 13? Ich war jahrelang im Ausland und bin daher etwas verwirrt, insbesondere über meinen Verhandlungsspielraum. Soweit ich das überschauen kann, werde ich zwingend in Stufe 1 egal welcher Entgeltgruppe eingestuft, da ich ja vorher noch nie im öffentlichen Dienst war. Ich habe aber Berufserfahrung von ca. 2 Jahren, wie gesagt eine Promotion, und viel wissenschaftliche Erfahrung. Da käme mir eine Einstufung bei 13 und Stufe 1 wirklich unfair vor (obwohl mir natürlich klar ist, dass Fairness nicht unbedingt eine Handlungsmaxim hierbei ist). Danke