Hallo,
ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Dort muss jeder von uns auch Nachtbereitschaften leisten. Das bedeutet, dass unser Dienst bis 22 Uhr geht und ab dann bis 6 Uhr morgens ist Bereitschaftsdienst. Jedoch besteht Anwesenheitspflicht. Wir haben dort ein Schlafsofa und ein Bad für diese Dienste. Nun meine Frage: HGibt es Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Gesundheit der mitarbeiter nicht zu gefährden. Z.B. schlafen wir auf einem Schlafsofa im Büro, in dem alle elektronischen Geräte stehen (2 Drucker, telefone, PC, Fax...). ICh denke mir, dass es doch sicherlich Vorgaben gibt, an die sich der Arbeitgeber halten muss, z.B. einen Extraraum zur Verfügung stellen, zumindest aber ein vernünfitges Bett... Wer kann mir helfen?
Außerdem wird uns von unserer Dienstzeit im Dienstplan eine halbe Stunde Pause nach 4 Stunden abgezogen. Wenn ich mit Kollegen im Dienst bin, wird diese Pause nicht genommen. Meine Chefin sagt, dass ist die Zeit zum Rauchen -ich bin jedoch Nichtraucher. Und wenn ich alleine im Dienst bin, kann ich doch gar keine Pause machen, dann wären die Jugendlichen alleine.... KAnn mir da jemand sagen, wie sowas geregelt werden muss???
Vielen Dank!