Ich bin bei meiner Firma seit 4 Jahren für die gleichbleibende Tätigkeit x angestellt. Drei Jahre auf 450 Euro Basis. Ein Jahr auf TVÖD Basis. Zählt jetzt die Zeit des Minijobbes für die Einstufung, da ich ja einschlägige Berufserfahrung verfüge

2 Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. (http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1445)

Hat hier schon jemand Erfahrung mit gehabt?