Leistungsorientierte Bezahlung

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Ich gehe mal davon aus, Du fällst unter den TVöD für Kommunen ("TVöD-VkA") und nicht unter den TVöD für Bundesbeschäftigte ("TVöD-Bund").

Dann gilt § 18 Abs. 6 TVöD: Das jeweilige System wird betrieblich vereinbart. Dort ist zu regeln, wie die Bewertungssystematik im Detail ausschaut und wann sie ausgezahlt wird. Nur wenn es eine solche Regelung nicht gibt und somit noch pauschal ausgezahlt wird, ist der Zahlmonat Dezember festgelegt.

Es muss eine interne Regelung dazu bei euch geben. Bei Bundesbehörden ist es meist der April, manchmal aber aich der Juni...