Kann ich Vermieter wegen Nötigung anzeigen?

Hallo,

ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung und zahle eine Miete, die weit über dem Mietspiegel meiner Stadt liegt. Nun verlangt mein Vermieter eine Mieterhöhung, die nicht rechtens ist, da er bereits über dem Mietspiegel liegt und keinen Grund vorweisen kann (wie z.B. Sanierung). Sein aufgeführter (nicht zulässiger) Grund: steigende Kosten. Er behauptet ohne die Erhöhung würde sich das Mietobjekt nicht mehr rentieren. Als ich seine Forderung abgelehnt habe, ist er sehr respektlos in seinem Ton geworden (in Mail) und hat mir mehrfach gedroht er würde die Wohnung an einen Eigennutzer verkaufen, wenn ich seine Forderung nicht eingehe.

Randinfo:

Meine Schwester hat im selben Haus auch eine Wohnung von einem anderen Vermieter (gleiche Größe! gleiche Wohnung!) und zahlt 140 € weniger Kaltmiete als ich. Ihr Vermieter verlangt keine Mieterhöhung.

  1. Wie kann es sein, dass es sich für ihn nicht rentiert, obwohl er schon zu viel Miete verlangt und obwohl andere Vermieter offensichtlich keine Probleme haben? Jeder Vermieter in diesem Haus müsste dann doch die gleichen Kosten/Steuern etc. für die Wohnung zahlen oder? 
  2. Kann ich meinen Vermieter wegen Nötigung (Erpressung?) anzeigen?
  3. Darf er die Wohnung unter dieser Situation verkaufen bzw. darf der neue Eigentümer mir nach dem Kauf sofort kündigen (mit 3 Monate Kündigungsfrist) wegen Eigenbedarf oder habe ich eine Chance auf Anklage oder Widerspruch?
  4. Es heißt bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung gilt eine Kündigungssperre bis zu 10 Jahren. Ist das der Fall, wenn der neue Eigentümer mir wegen Eigenbedarf kündigt oder wo genau liegt da der Unterschied? Gibt es Chancen/Möglichkeiten, dass ich in diese "Sperren-Regelung" auch kommen kann?

Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

Liebe Grüße

Kündigung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Vermieter
Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag
Falsche Betriebskostenabrechnung - trotzdem Mieterhöhung?

Hallo ihr Lieben!

Wir hatten Anfang des Jahres eine falsche Betriebskostenabrechnung erhalten, wo wir laut den Vermieter 1.800€ nachzahlen sollten! Da uns das aber viel zu viel vorkam, haben wir uns schlau gemacht und nachgerechnet, Widerspruch eingelegt und mussten hinterher nur ca. 380€ nachzahlen.

In der falschen Betriebskostenabrechnung wurde auch unsere Miete erhöht. Diese Mieterhöhung haben wir aber, da wir schon Widerspruch eingelegt hatten für die gesamte Abrechnung, nicht weiter beachtet.

Da der Vermieter aber auch keine neue Abrechnung ausstellen wollte, haben wir, da wir alle sehr Stress hatten zu dem Zeitpunkt (Anfang des Jahres-Stress, Jobwechsel, usw.) einfach eben die 380€ nachgezahlt und weiter unsere normale Miete gezahlt.

Nun haben wir vom Vermieter eine Zahlungserinnerung bekommen, da wir anscheinend im Mietrückstand sind. Nach einem WG-Streit, wer denn nun nicht gezahlt hat, ist uns im Anhang was aufgefallen: Ein Kontenblatt.

Dort konnten wir sehen, dass die Miete trotz der falschen Berechnung + Widerspruch erhöht wurde.

Wir fühlen uns etwas hilflos jetzt. Wir haben alle keine Ahnung, wer jetzt im Recht ist und ob wir wirklich jetzt nachzahlen + doch jetzt die erhöhte Miete aus der falschen Abrechnung zahlen müssen.

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus? Wir wissen nicht weiter und haben das Geld um ehrlich zu sein einfach nicht, um das alles (Nachzahlung + neue Miete) grade zu stemmen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!

Miete, Recht, Mieterhöhung, Mietkosten, Nebenkostenabrechnung
Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich sind wirklich verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.

Folgende Situation:

Am 01.08.2019 sind wir in eine wirklich schöne (und günstige) Wohnung gezogen. Sie hat 74qm und einen Balkon. Die Aussicht ist nicht die schönste, der Balkon geht zu den Bahngleisen und einer Straße raus, was uns aber überhaupt nicht stört. Das wichtigste Kriterium für uns bei der Wohnungssuche war es, einen Balkon zu haben.

Bei der Schlüsselübergabe wurden wir von unserem Vermieter (eine Genossenschaft) informiert, dass das Haus im Frühjahr 2020 energetisch saniert wird. Der Herr sagte uns, dass die Fassade neu gedämmt wird, die Balkone neue Geländer und einen neuen Bodenbelag bekommen. Das klang für uns super und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben den Balkon beim Einzug aufgehübscht und uns Balkonmöbel gekauft, das war nicht ganz günstig.

Jetzt haben wir am 31.10.2019 einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem die geplanten Neuerungen genau aufgeführt sind:

Die Balkone zur Bahnseite (es gibt auch noch welche zur anderen Seite raus) werden erweitert, eingeglast und in den Wohnraum integriert. Das bedeutet, unser Wohnzimmer wird um 5qm erweitert, der Balkon fällt dann aber weg. Natürlich wird dann die Wand, die den Balkon momentan von der Wohnung trennt auch abgerissen, was unsere gesamtes Einrichtungskonzept hinfällig macht.

Die ganze Renovierung dauert laut Brief ca. ein Jahr, die Bauarbeiten direkt in unserer Wohnung dauern ca. 2 Wochen. Mein Freund ist Schichtarbeiter und muss tagsüber schlafen, was leider mit den Bauarbeiten direkt in der Wohnung unmöglich wird.

Wenn wir das bei der Schlüsselübergabe gewusst hätten, oder zumindest informiert worden wären, dass ein Wegfallen des Balkons eventuell möglich ist, hätten wir die Wohnung nicht genommen.

Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen. Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Außerdem ist nach der Sanierung eine Mieterhöhung von bis zu 240€ angedacht, und das obwohl wir keinen Balkon mehr haben. Abgesehen davon ist die Wohnung dann kaum noch günstiger als die von privaten Vermietern.

Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das so wie das gelaufen ist nicht in Ordnung. Was würdet ihr tun?

Hoffentlich bekommen wir ein paar Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Balkon
Verständnisfrage zu Index-Mietvertrag?

Wir haben Mitte 2020 einen Mietvertrag verlängert, der folgende Wertsicherungsklausel enthält:

"Der Pachtzins wird für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.03.2024 festgeschrieben und danach greift die Wertsicherungsklausel.

Ändert sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen (Basisjahr 2015 = 100) ab dem 01.04.2025 geltenden Index, so erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des monatlich zu zahlenden Pachtzinses.

Eine Änderung bleibt außer Betracht, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um weniger als 10 Prozent ändert. Der erhöhte oder verminderte Pachtzins ist erstmalig für den Monat zu bezahlen, der dem Monat folgt, indem sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent verändert hat."

Uns ist nun nicht vollständig klar, was diese Klausel für die tatsächlich zu erwartende Erhöhung bedeutet.

Ist das Basisjahr 2015 noch relevant? Oder können wir vom "neuen" Basisjahr 2020 ausgehen, welches seit 2023 das offizielle Basisjahr des Index ist?

Würde sich die Klausel quasi automatisch auf das neue Basisjahr beziehen, wäre in unserer Betrachtung mit einer Erhöhung im April zu rechnen, die sich aus der Differenz des Basiswerts 2020 (100%) und dem Wert im April, vermutlich irgendetwas um die 117% ergibt. Wir würden also von einer Erhöhung um ca. 17% ausgehen.

Verstehen wir das richtig?

Mieterhöhung, Indexmiete
nebenkosten erhöhung durch 2.person

Hallo, zum sachverhalt: ich bin seit ein paar wochen viel bei meinem freund (5-6 tage die woche)war aber zwischendurch ein paar mal auch zu hause. Nun hat der vermieter durch das treppenhaus ,nicht mal unter vier bzw sechs augen,mir (also auch nicht meinem freund ,der der mieter ist) mitgeteilt ,dass wir nächsten monat 50€ mehr zahlen sollen, da ich ja nun bei meinem freund wohne. Die erhöhung bestreiten wir erst mal nicht. Meine fragen: 1. Ich habe gelesen, dass man erst nach 3 monaten dauerhaften aufendhalt erhöhen darf. Also ab wann darf denn erhöht weden?

  1. ab wann nach ankündigung muss man zahlen. hab gelesen erst zum übernachsten monat nach schriftlicher benachrichtigung müsste man zahlen.

  2. Heißt das, dass diese mündliche mitteilung, die es auch irgendwie nicht war, nichtig ist und wir nicht zahlen müssen solang wir nichts schriftlich haben?

  3. Die 50 € kommen mir auch etwas hoch vor ,denn er zahlt nur 320 € warm miete kaltmiete gibt es auch gar nicht? Und differezmäßig finde ich hört sich hoch an.

  4. Auch meinte sie das sei für heizung und wasser . Aber was hat die heizung mit mir zu tun, die wäre anders auch an und nicht nur durch mich? Wasser kann ich ja verstehen ,aber 50€ nur wasserverbrauch finde ich auch recht hoch.

So ich habe die letzen 4h versucht mich zu informieren ,aber bin mir einfach nicht sicher .hoffe es gibt ein paar profies hier die mir weiter helfen können. Bitte nur ernstgemeinte antworten.

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Nebenkosten
Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

Hallo zusammen. Diese Frage richtet sich an Vermieter.

Ich habe ein EFH mit 140qm Wohnfläche, Garten, Nebengebäude etc. vor 1,5 jahren an eine 6-Köpfige Familie nebst 2 Katzen vermietet. Diese waren in Not (Irreparabler Wasserschaden in der vorherigen Wohnung), und brauchten schnell eine Bleibe.

Seinerzeit wollte ich das Haus eigentlich zum Ortsüblichen Mietpreis vermieten (wären regulär 900 € Kaltmiete gewesen). Da die Familie aber auf Hartz IV Leistungen angewiesen war (Mutter ohne Job wegen der Kinder, Lebensgefährte in Ausbildung), und wir auch befreundet waren, einigten wir uns vorläufig auf die ortsüblichen Mietobergrenzen. Seinerzeit 540 €. Im Gegenzug kümmerte sich die Familie Teilweise um Renovierung, Instandhaltung der Grünanlagen, etc..

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Mittlerweile hat sich aber einiges Geändert :) Die Mutter war erneut Schwanger...das Kind ist jetzt 5 Monate alt, und Der Lebensgefährte hatte auch 2 Kinder aus erster Ehe, die nun Ihm zugesprochen wurden. Dies sind Letzte Woche im Haus "Eingezogen". Also mal eben 3 Personen mehr, nun sind es 9.

Gleichfalls haben sich die Mietobergrenzen erhöht, so dass ich bei einer Neuberechnung auf 795 € komme.

Nun die Frage: Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt? Meine Mieterin würde mir auch gerne den gefallen tun, das so Einzureichen, das sich nach eigener Aussage "bissl blöd" vorkommt, weil ich sie für diesen Vergleichsweise lächerlichen Mietpreis dort wohnen lasse.

Freue mich auf Feedback. Gruss

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Hartz IV, Jobcenter, Mietobergrenze
Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?

Ich brauche dringend einen guten Rat.

Mein Vermieter hat mir vor genau einer Woche eine Brief in den Briefkasten geworfen in dem er mir mitteilte das er von seinem Recht, eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete Gebrauch machen will.

Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.

Fakt ist: er darf die Miete erhöhen da ich seit ich hier wohne noch keine Mieterhöhung erhalten habe und ich wohne hier auch schon 2 Jahre. Dazu kommt das er die Miete auch nur um 10% erhöht. Also mit der Erhöhung selber ist er definitiv im recht.

Jetzt kommen wir zu meinem Problem, eigentlich ist die Miete für mich jetzt schon oberste Schmerzgrenze so das ich mir über das mir zustehende Sonderkündigungsrecht Gedanken mache. Allerdings geht sowas bekanntlich nicht von heute auf morgen. Also brauche ich mehr zeit nur was mache ich Heute?

Ich habe im Internet überall gelesen das man normalerweise nach erhalten eines solchen schreiben eine Überlegungsfrist von 2 Monaten habe und erst ab dem 3 Monat zahlen muss.

In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.

Was genau kann ich heute machen? Muss ich eine Kündigung schreiben ohne eine neue Wohnung zu haben oder Widerspruch einlegen? Muss ich heute überhaupt schon reagieren?

Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Kündigungsfristen, Widerspruchsfrist