Hallo, haben im Sommer diesen Jahres ein Mieterhöhungsverlangen zum 1.10.11 bekommen, welches mit einer Zulage wegen "vorwiegend hochwertigen Böden in Wohnräumen" begründet wurde. Dem Verlangen haben wir widersprochen, weil dem nicht so ist. Jetzt kam am 12.10. ein neues Schreiben "Korrektur zum Mieterhöhungsverlangen" zum 1.10.11, dem wir bis 24.10.11 zustimmen sollten. Diesmal beruft sich der Vermieter nur auf den Mietpreisspiegel - die Erhöhung ist theoretisch in Ordnung. ABER: Gelten bei einer Korrektur nicht wieder die gesetzlichen Fristen? Müssen wir rückwirkend zum 1.10.11 zustimmen? Vielen Dank im Voraus.