Hallöle,

folgender Fall - ich bin neben einer Dauerverrentung Wohngeldbezieher und Anfang letzten Jahres wurde vom Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragt, welche nun die üblichen Reinigungstätigkeiten, die wir vorher selbst machten, durchführt; womit sich natürlich die Nebenkosten erhöhen.

Leider ist von der Erhöhung so lange nichts zu sehen, bis die erste NK-Abrechnung (irgendwann im Sommer) eintrifft, jedoch blockt die Wohngeldstelle bei einer Anfrage zur Kostenübernahme grundsätzlich ab, weil es sich laut ihr beim Wohngeld um einen Zuschuss zur Kaltmiete handelt - was ich nicht verstehe, die Kaltmiete setzt sich -immer- aus Wohnraummiete plus Nebenkosten und die darin übernahmefähigen Kosten zusammen.

Somit meine Frage: Sind Gebäudereinigungskosten ein zu berücksichtender Posten im Bezug auf eine Kostenübernahme beim Wohngeld - schließlich erhöht sich ja mit ihr auch die Kaltmiete insgesamt?

Vielen Dank !