Post vom Amtsgericht wegen nicht gezahlter Mieterhöhung, was tun?
Hallo alle zusammen,
ich habe Post vom Amtsgericht bekommen bezüglich nicht gezahlter Mieterhöhung und bin aus allen Wolken gefallen.
Letztes Jahr im Juli kam das Schreiben bezüglich dieser Mieterhöhung. Zu diesem Zeitpunkt war im Haus sehr viel Renovierungsbedarf (unter anderem Aufzug ohne gültigen TÜV usw.) leider Versäumte ich es das Schreiben mit der Anerkennung der Mieterhöhung zurück zu senden. Seit her habe ich nichts mehr diesbezüglich gehört. Kein Erinnerungsschreiben, keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung oder sonstigem. Ganz im Gegenteil, im Dezember kam ein Schreiben bezüglich der Nebenkosten und da wurde auch noch meine alte Miete genannt. Jetzt möchte ich natürlich weitere Kosten (Gerichtskosten,Anwalt usw.) vermeiden, kann mir jemand raten wie ich hier am besten vorgeh
Hallo, erstmal herzlichen Dank für eure Antworten, ich hab mal einen Brief verfasst, den ich so an meinen Vermieter senden würde. Was haltet ihr davon?
Beste Grüße
2 Antworten
Du solltest prüfen (lassen), ob das Mieterhöhungsverlangen formal überhaupt korrekt und damit wirksam war/ist. Womit / wie wurde konkret das Mieterhöhungsverlangen begründet? Wurde auf einen konkretemn Mietspiegel verwiesen oder mindestens drei Vergleichswohnungen herangezogen und mitgeteilt?
Da du nicht zugestimmt und die alte Miete weiterzahltest, müsste m. E. der Vermieter zunächst auf Zustimmung klagen und nicht bereits auf Zahlung der erhöhten Miete. Das sind m. E. zwei getrennte Rechtsschritte. Schon deshalb würde ich in der Klageerwiderung darauf hinweisen und die Klage zurückweisen. Wenn natürlich festzustellen ist, dass formal das MEV nicht wirksam ist, wäre das natürlich ebenso anzuzeigen.
Kannst du die Begründung für die Mieterhöhung (Kopie) hier einstellen?
Teile dem Vermieter mit, (Einwurfeinschreiben) dass du der geforderten Mieterhöhung zustimmst und um Klagerücknahme bittest. Eine Kopie davon mit der Klageerwiderung dem Amtsgericht übergeben und dieses bitten, deshalb die Klage abzuweisen, weil erledigt.
müsste m. E. der Vermieter zunächst auf Zustimmung klagen und nicht bereits auf Zahlung der erhöhten Miete
M.E. ist genau das passiert, wie die abgebildeten Unterlagen zeigen.
Ganz normaler Vorgang. Da du der Mieterhöhung nicht Zugestimmt hast, wurde das Gericht eingeschaltet . Wenn du weitere Gerichtskosten vermeiden willst, kannst innerhalb von 2 Wochen Antworten, dass du den Forderungen deines Vermieters zustimmst.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und Fragen , ob er weiter dem Rechtsweg verfolgen würde, wenn du von dir aus der Mieterhöhnung zum 1.4 2020 zustimmst.
Hallo Christiangt, herzlichen Dank für deine Antwort, ich habe einen Brief verfasst und hoffe damit um das Gerichtliche Verfahren herum zu kommen. Mein verfasstes Schreiben finden Sie oben, über Anmerkungen wäre ich sehr dankbar.
Ja würde Ich so abschicken, am Besten mit Nachweis als EInschreiben-Einwurf.
Wenn keine Rückmeldung kommt, dass die Klage zurück genommen wird, solltest du natürlich nicht vergessen auf die Klage zu Antworten.
Hallo albatros,
die Mieterhöhung ist leider rechtens, dies wurde im vergangenen Jahr schon von anderen Mietern (Mieterschutzbund) geprüft. Bezug auf Mietspiegel und Vergleichswohnungen gibt es leider auch.