Mieterhögung durch Gartenumbau?
Ich wohne in eienr ganz tollen Wohnung bei der ich den Garten mitbenutzen darf. Es ist im Mietvertrag auch geregelt, dass wir uns mit dem Vermieter die Gartenaarbeit teilen. Nun möchte der Vermieter gerne den Garten umgestalten und verschönern. Kann er die dadurch entstandenen Kosten auf meien Miete umlegen?
2 Antworten
Eine Mieterhöhung darf nur denn vorliegen wenn eine Modernisierung vorgenommen wurde.
Dies muss vom Mieter zugestümmt werden oder muss zur Duldung verpflichtet sein.
Beispiele:
- Modernisierung die zur Energie/Heiz bzw Wasser Minderung beitragen.
- Modernisierung die den Wohnwert Steigern.
Reparaturen muss der Vermieter aus eigene Tasche zahlen.
Hier sonst noch mal ein link zu einen detaillierteren Artikel.
Grundsätzlich darf er auch so die Miete erhöhen.
Vermieter können ohne triftigen Grund garnicht kündigen.
Danke aber Modernisierungskosten sind doch klar geregelt.
Es handelt sich um bauliche Maßnahmen des Vermieters,
- die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, oder
- nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken
Ich finde keines der Punkte passt.
nein, nicht ohne triftigen grund. deswegen kündigen viele vermieter ihren mieter um mit einen neuen mieter eine höhere miete zu vereinbaren