Hallo, in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde durch meine Großmutter (habe das Haus von ihr geerbt) für eine Person ein Wohnrecht für das gesamte Erdgeschoß im Grundbuch eingetragen (solange diese Person in Deutschland ihren dauerhaften Wohnsitz hat). Diese Person darf seine Lebensgefährtin im Haus aufnehmen, die Lebensgefährtin hat jedoch ausdrücklich kein eigenes dingliches Wohnrecht. Kürzlich stellte sich heraus, dass meine Großmutter parallel mit BEIDEN o.g. Personen einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Meine Frage ist nun-welche Vorschriften sind hier anwendbar- Mietrecht (§§ 535 ff.) oder Wohnrecht (§§1093 ff.)? Es geht nämlich nun darum, nach welchen Maßgaben man die Miete oder Nutzungsentschädigung (es wurde im Grundbuch eine Regelung zur Nutzungsentschädigung eingetragen) erhöhen kann. Vielen Dank im Voraus