Hallo,
wir befinden uns momentan in einem schriftlichen Vorferfahren zu einer Zustimmung zur Mieterhöhung.
Es ist so das in der Wohnung erhebliche Mängel sind, dir wir aber bisher geduldet haben. Wir haben also keinen Mietminderugnsanspruch zur Zeit, erst bei einer Mieterhöhung können wir den Wert der Mieterhöhung komplett wieder reduzieren. (Vermutlich), den das gilt es herauszufinden ob ein Mangel besteht und Welche Höhe angemessen ist. Von unserer Seite bestehen da keine Zweifel und die Mängel sind vorhanden.
Der Vermieter ist sich der Lage bewusst, aber möchte warscheinlich sämtliche Mängel abstreiten und es ebensfalls vor Gericht darauf ankommen lassen.
Sind das dann zwei verschiede seperate Klageverfahren, kann die Mietminderung bzw. die Feststellungsklage wegen einer Mietminderung schon in diesem Kalgeverfahren zusammengeführt werden?
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