Kann der Vermieter die Kosten für die Information über die Heizkosten auf die Mieter umlegen?
Seit 2022 gilt die neue Heizkosten Verordnung: die Vermieter müssen die Mieter darüber informieren wie hoch der Energieverbrauch ist.
Mein Vermieter hat aber angekündigt, dass egal, ob man sich für das Portal anmeldet oder nicht, man gezwungenermaßen über Post die Infos erhält und in beiden Fällen das nun 2,95€ im Monat kostet. Kann der Vermieter seine Pflicht auf die Mieter finanzielle abwälzen ? Ist das rechtens?
2 Antworten
Kosten der Verbrauchserfassung sind Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung, somit auf die Mieter umlegbar.
Die Aussendung erfolgt vermutlich direkt über die Abrechnungsfirma. Die Abrechnungsfirma (ISTA, Techem o. a.) berechnet für die Erbringung dieser Leistung Kosten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar sind, egal ob die Mieter die Information überhaupt wollen oder nicht.
So ist das in der Heizkostenverordnung für fernauslesbare Messgeräte vorgeschrieben.
Ja die Kosten der "Erfassung" vielleicht, das sagt aber überhaupt nichts aus über die Kosten der schriftlichen Mitteilung an die Mieter.