Einvernehmliche Mieterhöhung Zustimmungsfrist?

2 Antworten

 § 558b BGB bestimmt, dass der Mieter der vom Vermieter geforderten Mieterhöhung bis zum Ablauf des zweiten Monats, nachdem er das Mieterhöhungsschreiben des Vermieters erhalten hat, zustimmen muss.

Eventuell anders, wenn Vermieter und Mieter sich schon vorher telefonisch verständigt haben : - Er kam mir dann 12,50€ vom geplanten Betrag entgegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

treptowers 
Beitragsersteller
 13.04.2021, 12:38

Entschuldigen Sie. Wenn Sie Leiter eine Rechtsanwaltskanzelei sind sollten Sie das doch genau wissen ? Es würde ja nicht nach §558 sondern nach §557 Abs.1 BGB gehen .

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DogDiego  13.04.2021, 12:46
@treptowers

Ihr habt doch eine Mieterhöhung vereinbart. Und eine solche Vereinbarung ist zulässig und für beide Parteien bindend.

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Ein Mieterhöhungsverlangen setzt Textform voraus und muss begründet werden. Was war denn hier die Begründung? Wurde im schriftlichen MEV zur Zustimmung aufgefordert?

Ich erachte ein telefonisches MEV vom Grundsatz her für unwirksam.

Formell unwirksam ist es auch mangels einer konkreten Begründung (Vergleichsmiete mit Angabe von 3 Wohnungen oder Mietspiegel oder Gutachten).

Ein korrektes Mieterhöhungsverlangen beinhaltet eine Überlegungsfrist, die gilt bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang. Also: Zugang im März>>Überlegungsfrist (Zustimmungsfrist) bis 31. Mai.


treptowers 
Beitragsersteller
 18.04.2021, 17:07

Ich habe die Unterlagen an den DMB weitergereicht und am nächsten Tag die Antwort bekommen.... Stimmen Sie zu und zahlen Sie !

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