Wohngeld & Reinigungskosten Gebäude?
Hallöle,
folgender Fall - ich bin neben einer Dauerverrentung Wohngeldbezieher und Anfang letzten Jahres wurde vom Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragt, welche nun die üblichen Reinigungstätigkeiten, die wir vorher selbst machten, durchführt; womit sich natürlich die Nebenkosten erhöhen.
Leider ist von der Erhöhung so lange nichts zu sehen, bis die erste NK-Abrechnung (irgendwann im Sommer) eintrifft, jedoch blockt die Wohngeldstelle bei einer Anfrage zur Kostenübernahme grundsätzlich ab, weil es sich laut ihr beim Wohngeld um einen Zuschuss zur Kaltmiete handelt - was ich nicht verstehe, die Kaltmiete setzt sich -immer- aus Wohnraummiete plus Nebenkosten und die darin übernahmefähigen Kosten zusammen.
Somit meine Frage: Sind Gebäudereinigungskosten ein zu berücksichtender Posten im Bezug auf eine Kostenübernahme beim Wohngeld - schließlich erhöht sich ja mit ihr auch die Kaltmiete insgesamt?
Vielen Dank !
4 Antworten
Was passiert mit den Nebenkosten, wenn man Wohngeld bezieht? | zuRecht.de
WOHNGELD UND BETRIEBSKOSTENNACHZAHLUNGWenn die jährliche Abrechnung der Betriebskosten ansteht, fürchten viele Menschen, dass sie eine hohe Nachzahlung leisten müssen. Insbesondere für Mieter mit geringem Einkommen kann sich so rasch eine finanzielle Notlage ergeben. Wohngeldbezieher wenden sich dann mitunter an das Wohnungsamt und hoffen auf eine zumindest teilweise Übernahme der fälligen Betriebskostennachzahlung. Diesbezüglich erlebt man allerdings eine Enttäuschung, denn fällige Nachzahlungen bleiben beim Wohngeld unberücksichtigt.
Nichtsdestotrotz kann es durchaus Sinn machen, sich bezüglich der Betriebskostennachzahlung an die zuständige Wohngeldstelle zu wenden. Finanzielle Hilfen kann man zwar nicht erwarten, dennoch kann sich das künftige Wohngeld gegebenenfalls erhöhen. So kann von einer höheren monatlichen Belastung ausgegangen werden, die gegebenenfalls durch das Wohngeld abgemildert wird. Da Wohngeld ohnehin alle zwölf Monate erneut beantragt werden muss, ist es demnach ratsam, die aktuelle Betriebskostenabrechnung beizulegen, so dass sich die zuständige Stelle ein Bild von den anfallenden Nebenkosten machen kann.
Mit den Kosten der Gebäudereinigung erhöht sich nicht die Kaltmiete, sondern die Betriebskosten.
Allerdings darf der Vermieter diese Kosten nicht auf dich umlegen wenn Du nicht zugestimmt hast und die Reinigung, wie vertraglich vereinbart, immer selbst gemacht hast und auch weiterhin machst.
was ich nicht verstehe, die Kaltmiete setzt sich -immer- aus Wohnraummiete plus Nebenkosten und die darin übernahmefähigen Kosten zusammen.
Nein. Kaltmiete ist Miete ohne Nebenkosten.
Es gibt im Sozialrecht den schönen Begriff Bruttokaltmiete.
Das ist die sog. Kaltmiete, richtiger Nettomiete, + Betriebskosten ohne Heizkosten, die sog. "kalten" Betriebskosten.
Wie bereits weiter unten beschrieben, mit Nebenkosten meine ich die Betriebskosten, die auflaufen, -nicht- Kosten für Heizung, Strom etc, die gesondert abgerechnet werden. Unter diese -Betriebskosten- fallen schlussendlich auch die Kosten für die Reinigung an. Diese werden in den jährlichen Betriebskosten ausgewiesen; den -Fehlbetrag-, der sich aus der Abrechnung -inklusive- Reinigung ergibt, soll ich zahlen; aber die Abrechnung liegt nicht vor; das wird sich -erst- ändern, wenn dieser Posten dauerhaft in die Betreibskosten einfliesst. -Noch- muss ich Rücklagen bilden, um dieses zu bestreiten.
Deswegen habe ich mich schlussendlich an die Wohngeldstelle gewendet
...und die Absage erhalten, das diese Kosten angeblich nicht übernahmefähig sind; da nur die Kaltmiete (inkl Betriebskosten) bezahlt werden -was für mich unlogisch ist, denn mit der Reinigungsfirma steigt effektiv auch die zu zahlende Miete. Im Moment zahle ich noch die alten Nebenkosten, d.h. an der Miethöhe ändert sich trotz Einsatz der Reinigungsfirma im Moment nichts- bis dann die Betriebskosten-Abrechnung und eine Nachforderung kommt, -dann- wird es -angeblich- zu einer Anpassung der Miete kommen. Warum man das nicht gleich gemacht hat, weiß ich nicht, Fakt ist aber , das ich Rücklagen bilden muss, um diese Kosten zu bestreiten; was kaum möglich ist.
Das ist soweit ja richtig.
Die Miete ohne Betriebskosten steigt ja nicht. Die Betriebskosten steigen erst nach der nächsten Abrechnung wenn der Vermieter die Kosten für die Reinigung umlegt.
Wie man darauf kommt das die Kosten nicht umlagefähig sind erschließt sich mir nicht.
Kann es sein das die Umlage dieser Kosten nicht vertraglich vereinbart ist?
Laut Betriebskostenverordnung sind das umlagefähige Kosten.
Ja, die Kosten sind -umlagefähig-, aber laut der Wohngeldstelle (nach vorläufigen Infos) nicht von ihr -übernahmefähig-. Und das verstehe ich nicht, weil sich mit Inklusion der Reinigungsfirma die Betriebskosten nachweislich erhöhen; ergo die Bruttokaltmiete.
Entweder denkt die Wohngeldstelle im Sinne von "Nebenkosten" und nicht von "Betriebskosten", oder etwas anderes, das ich nicht nachvollziehen kann. Effektiv zahle ich seit April 2023 durch den Einsatz der Reinigungsfirma zwar "virtuell" nicht -mehr- Miete, aber -reell- bezahle ich mehr Miete, denn ich muss für diesen neuen Betriebskostenpunkt -monatlich- Rücklagen bilden; um beim Aufschlagen der Betriebskostenabrechnung die Putzfirma bezahlen zu können - und das kann nicht sein. Da stimmt vorne und hinten irgendwas nicht.
Ja, die Putzfirma haben wir ungefragt "aufgedrückt" bekommen, d.h. eigentlich unzulässige, einseitige Änderung des Mietvertrages; weil wir davor zur Reinigung per Hausordnung und daran eindeutig gekoppeltem Mietvertrag verpflichtet waren; man hat sichs "als Eigentümer" halt erlaubt. Wie gesagt, ich hab nicht den Mumm dazu, dagegen vorzugehen; auch keine anderen Möglichkeiten wie Mitgliedschaft im Mieterverein oder ähnliches, weil dafür die Mittel fehlen. Das einzige, was ich habe, ist eine RS-Versicherung.
Warum akzeptierst Du denn überhaupt den Posten Treppenhausreinigung in Deiner NK-Abrechnung, wenn der Vermieter ohne Rücksprache / Zustimmung seiner Mieter auf einmal eine Fremdfirma mit dieser Aufgabe betraut hat?
Weil es nicht anders zu regeln ist; da ich mich aus psychischen Gründen nicht auf einen Rechtsstreit einlassen kann; die Belastung packe ich nicht.
Der Vernter bezahlt die Reinigungsfirma selbst, denn er hat sie beauftragt. Wenn in der Betriebskostenabrechnung eine kostenstelle Treppenhausreinigung auftaucht, dann widersprichst du dem und bezahlst diese Kosten nicht. Wenn der Vermieter nun eine zahlungsklage einreicht aufgrund deines widerspruches so wird er den Prozess verlieren, denn du hast hoffenlich der Mietvertragsänderung nicht zugestimmt.
... die Kaltmiete setzt sich -immer- aus Wohnraummiete plus Nebenkosten und die darin übernahmefähigen Kosten zusammen.
NEIN!
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete
Momeeent. Mit Nebenkosten meine ich die Betriebskosten, die auflaufen, -nicht- Kosten für Heizung, Strom etc, die gesondert abgerechnet werden. Unter diese -Betriebskosten- - fallen schlussendlich auch die Kosten für Reinigung etc an.
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete
Diese Begriffe gibt es im Mietrecht und BGB nicht
Das BGB spricht von Monatsmiete und Betriebskostenvorauszahlungen, was unterm Strich die Gesamtmiete ergibt. Und dieses Geschwätz von Warm- und Kaltmiete überlasse bitte dem Sozialgestzbuch II, was sich nicht an die Mietgesetze hält.
Ah, das wusste ich nicht. Da ja diverse NK-Posten beim Wohngeld abgefragt werden, ging ich davon aus; das auch diese im Sinne des Kostenaufwandes für die eigentliche Miete berücksichtigt werden und in die "Kaltmiete" einfließen. Wieder schlauer.