Mieterhöhung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zulässig ist eine 20%ige Erhöhung von 55 EUR auf dann 330 EUR. Mehr nicht, stimme der Erhöhung nicht zu und schweige. Und zahle brav die 275 weiter.

Hat der V. überhaupt zur Zustimmung aufgefordert`? Wenn nicht, ist schon deshalb das MEV unwirksam


Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 10.11.2022, 07:07

Hallo und vielen Dank für deine Antwort und um deine Frage zu beantworten nein er hat nicht zur Einwilligung aufgefordert.

Und laut letzten Schreiben meiner noch Mieterin sind die auch erst ab 31.12.2023 die Eigentümer des Hauses.

Das heißt doch dürfen noch garnichts fordern oder?

Die 2 Monate Frist haben die auch nicht eingehalten waren gestern 9.11.22 da und fordern das schon zum 1.1.23.

Das stimmt doch von hinten bis vorne nicht sind sehr junge Menschen nicht mal 30zig würde ich sagen.Wollen im Erdgeschoss selber einziehen mein Nachbar bekamm fristlose Kündigung wegen Eigenbedarf wohnt 30 zig Jahre hier und soll Ende des Jahres raus.

Für mich passt das alles nicht.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 10.11.2022, 07:57
@Dastierinmir78

Entschuldigung Berichtigung ich wollte sagen meine noch vermierterin ist bis einschließlich 30.12.22 für uns zuständig und die neuen erst ab 31.12.22 die neuen Eigentümer.

albatros  11.11.2022, 01:19
@Dastierinmir78

Ohne Zustimmungsaufforderung ist das Mieterhöhungsverlangen nach geltendem Recht unwirksam und demzufolge nicht zu beachten.

Das siehst Du nicht falsch.

Eine solche Mieterhöhung wäre schlicht unwirksam.

Bitte keinen neuen Mietvertrag unterschreiben falls vom neuen Vermieter vorgelegt!


Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:38

Hallo

Ich habe kein neuen Mietvertrag bekommen ist einfach nur ein Schreiben mit der Erhöhung,die ich nicht gerechtfertigt sehe.

anitari  09.11.2022, 21:39
@Dastierinmir78

Wie geschrieben, eine derartige Mieterhöhung ist schlicht unwirksam.

Sie BGB § 558. Den sollte sich auch der neue Vermieter ansehen.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:44
@anitari

Also sehe ich das richtig das ist zuviel?

Ist das richtig mit 20% und der kappagrenze?

Statt was die wollen 64%?

anitari  09.11.2022, 21:50
@Dastierinmir78

20 % wenn in dem Wohnort die Kappungsgrenze nicht 15 % ist.

Von der Kaltmiete. Das wären bei 20 % 55 € und bei 15 % 41,25 €

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:52
@anitari

Oh Dankeschön das habe ich so auch gelesen aber es ist sehr hilfreich das von anderen Mitmenschen auch zuhören.

Also kann ich Einspruch erheben,denke nicht das die das einklagen wollen weil es eh nicht rechtens ist.

anitari  09.11.2022, 21:57
@Dastierinmir78

Eigentlich mußt Du gar nicht reagieren.

Du schreibst das die alte Vermieterin noch bis Jahresende zuständig ist.

Dann hat der neue Eigentümer/Vermieter doch eh noch nichts zu melden.

Erst wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht ist er rechtmäßiger Vermieter.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 22:05
@anitari

Das stimmt nur sind die das ab 1.1.23 haben mein Nachbarn schon fristlos gekündigt wegen Eigenbedarf die wollen selber und im Erdgeschoss einziehen.

Ich wohne im Dachgeschoss und mein anderer Nachbar in der Mitte hat auch über 100 dert Euro auf kaltmiete bekommen (3 Familien)

Neuen Vermieter sehr jung nicht mal 30zig Jahre alt.

Dazu kommt das das Haus 62 Jahre alt ist und nie was dran gemacht worden ist es ist im schlechten Zustand.

Das rechtfertigt doch diese Erhöhung nicht.

albatros  10.11.2022, 01:23
@Dastierinmir78

Du solltest dazu einfach schweigen, mehr nicht und weiter die bisherige Miete zahlen.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 10.11.2022, 07:09
@albatros

Ok bekomme ich da kein Ärger?

Darf ich das den überhaupt?

Das kann er nicht machen. Er übernimmt den bestehenden Mietvertrag und kann nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhöhen.

Bist du sicher, dass es nur um die Kaltmiete geht? Vielleicht sind auch Nebenkosten dabei? Dann wäre das bei den Preiserhöhungen erklärbar.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=396


Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:35

Hallo

Meine jetzt gesamte Beträge komplett 425 Euro warm soll nach der Erhöhung aber 570 Euro warm betragen.

Meine alte Vermieterin ist noch bis Ende des Jahres für uns zuständig und sagt das beträgt nur die kaltmiete die Nebenkosten von 120 Euro bleiben gleich.

maja0403  09.11.2022, 21:36
@Dastierinmir78

Die alte Vermieterin hat damit nichts zu tun und der neue muss sich an die Gesetze halten. Eine derartige Erhöhung ist nicht statthaft.

Das die Nebenkosten gleich bleiben bezweifle ich. Es sei denn, du zahlst selbst für Warmwasser und Heizung.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:41
@maja0403

Betriebskosten bleiben gleich sagte sie weil ich sehr sparsam bin und immer guthaben hab.

Sie will nur von jetzt 3.52 pro Quadratmeter auf 5.77 Euro erhöhen den mietspiegel anpassen habs ausgerechnet wären 64 % ca nur für kaltmiete.

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:48
@maja0403

Danke dir das hilft mir sehr muss ich also nicht zahlen und Einwilligen

Am besten gleich zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund. Die können dir verbindlich sagen, ob das ok so ist oder ma da was machen kann.


Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 21:34

Hi

Das war auch mein Plan morgen habs heute bekommen und soll zum 1.1.23 gelten.

albatros  10.11.2022, 01:25
@Dastierinmir78

Du brauchst weder Mieterverein noch Anwalt. Einfach nicht zustimmen und schweigen.

Sollte der Vermieter auf Zustimmung klagen, verliert er.

Hat er überhaupt zur Zustimmung aufgefordert?

Dastierinmir78 
Beitragsersteller
 10.11.2022, 07:10
@albatros

Nein hat er nicht ok dan werde ich das tun mein Nachbar unter mir geht's genauso ich danke dir.