Hilfe! Was bedeutet "Nachweis über das Ende der Schulausbildung"?

Hab ein Brief von der Familienkasse erhalten, es geht um das Kindergeld nach meinem Abitur. Folgendes verstehe ich nicht. Da steht: "Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch: Nachweis über das Ende der Schulausbildung". Diese Angaben müssen in 4 Wochen abgeschickt werden. Ich bin aber mitten im Abitur und bekomme mein Abschlusszeugnis in 6 Wochen. Ich verstehe nicht was die von mir verlangen.. wie soll ich denn beweisen dass ich meinen Abschluss habe, wenn ich gerade dabei bin diesen zu machen?? Meine Schulausbildung ist doch gar nicht beendet!

Dazu möchte ich mich nach dem Erhalt meines Abschlusszeugnisses für ein Duales Studium bewerben, welches erst August 2021 anfängt. Aber im Antrag stehen nur diese Optionen zur Verfügung:

Nach der Schulausbildung trifft für das Kind folgender Sachverhalt zu:

Arbeitsplatzsuchend

Berufsausbildung

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Frewilligendienst

Praktikum

Schulausbildung

Studium / Duales Studium

sonstige Ausbildungsmaßnahme

Es wird kein weiterer Antrag auf Kindergeld gestellt

Einige Auswahlen wie Praktikum oder kein Antrag sind natürlich nicht meine Fälle, aber wie soll ich denn angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" sein werde? Einen Arbeitsplatz suche ich ja nicht.. Generell haben in meinem Umkreis nur die wenigsten einen festen Ausbildungs- oder Studiumplatz. Ich verstehe das nicht.

Wie soll ich denn einen Nachweis über das Ende meiner Schulausbildung zeigen und wie soll ich angeben dass ich "Studiumplatzsuchend" bin? Ich bitte um Hilfe.

Schule, Familienkasse, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.

Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.

Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.

Schule, Polizei, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kindergeld beziehen trotz "Ausbildungspause"?

Hallo,

ich (22) bin dieses Jahr durch meine letzte mündliche Prüfung geflogen und muss jetzt im nächsten Jahr sowohl die Prüfungsvorbereitung als auch alle 8 Prüfungen wiederholen.

Da mein Freund und ich seit 3 Jahren planen nach meiner Ausbildung endlich zusammen zu ziehen, meine Ausbildung aber leider 180 km entfernt war (wir kommen aus der gleichen Gegend aber ich bin für die Ausbildung unter der Woche weg gewesen) habe ich mich entschlossen das Angebot meiner (schulischen) Ausbildung anzunehmen und nur zu der Prüfungsvorbereitung und den Prüfungen wieder dort hin zu gehen und mir vorerst einen Job zu suchen, um endlich mit meinem Freund zusammen ziehen zu können. (er ist durch seinen Job und sein Kind leider ortsgebunden)

Da ich dadurch ab Februar nicht mehr arbeiten kann, sondern mich auf die Prüfungen vorbereiten muss, wäre meine Frage, ob ich trotz allem Kindergeld beziehen kann, da ich ja eigentlich noch in der Ausbildung stecke und darauf angewiesen bin.

Meine Eltern meinten jetzt, dass das vermutlich möglich wäre, da ich dieses Jahr noch kein Geld verdient habe und man als Schüler bis 8.000€ im Jahr verdienen darf ohne dass es das Kindergeld beeinträchtigt, sicher waren sie sich aber nicht.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir weiter helfen?

Bei Fragen fragt bitte! :) danke schonmal!

Schule, Kindergeldanspruch, schulische Ausbildung, Ausbildung und Studium
Kindergeld bei Studienwechsel?

Hi Leute,

zur Zeit besuche ich einen Studiengang in Bayern (Vielleicht ist die Info relevant?). Jedoch habe ich festgestellt, dass das einfach nicht so ganz das Richtige für mich ist und möchte nun Lehramt anfangen zu studieren. Allerdings ist das erst zum Wintersemester möglich.

Nun kommt folgendes Problem auf mich zu:

Nach dem ersten Semester ist es in meinem aktuellen Studiengang nötig, eine Grundlagenprüfung zu schreiben.. bei Nichtbestehen hat man die Möglichkeit, diese mit einer Nachprüfung nachzuholen. Ich bin mir aber nicht ganz im Klaren, wie die Kindergeldstelle diesen Sachverhalt behandelt. Zählt das dann als Versuch des 2. Semesters? Bekommt man weiterhin Kindergeld? Ich werde nach der Nachprüfung spätestens aus dem Studiengang exmatrikuliert und bin mir deswegen unsicher.

Mir geht es hier in erster Linie nicht darum, die Kindergeldstelle auszutricksen, aber ich bin trotz Nebenjob auf das Kindergeld angewiesen und kann darauf nicht verzichten. Gibt es vielleicht noch andere Wege, wie man es weiterhin bekommt? Macht es Sinn, sich als arbeitssuchend zu melden, obwohl man im Wintersemester wieder anfängt zu studieren?

Ich habe mir auch schon überlegt, mich vor den Prüfungen zu exmatrikulieren und dann für das Sommersemester PSS oder ähnliches NC freies zu "studieren". Könnten hierbei die Behörden mir das Geld verweigern, weil ich innerhalb drei Semester drei verschiedene Studiengänge angetreten bin, ohne Leistungsnachweise erbracht zu haben?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen! Danke schon mal im Voraus!

Studium, Schule, Geld, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Studienabbruch, Studiengangwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kindergeldanspruch beim Doppelstudium - Wann fällt er weg?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte ein paar organisatorische Frage zum Doppelstudium, sowie zum Kindergeld. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin 23 Jahre alt, studiere derzeit im Vollzeitstudium (Bachelor) Wirtschaftsingenieurswesen im 4. Semester und arbeite nebenbei in Teilzeit als Werkstudentin im Wirtschaftsbereich. Zuvor habe ich schon einige Fernkurse absolviert, weiß also genau wie so ein Fernstudium abläuft.

Nun ist es so, dass ich durch eine Freundin von mir mitbekommen habe, dass sie per Fernstudium den Master im Wirtschaftsbereich parallel zur Vollzeitarbeit absolviert. Daraufhin erkundigte ich mich ein wenig und konnte feststellen, dass in Österreich vollwertige und international anerkannte Master Studiengänge angeboten werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums nicht unbedingt ein abgeschlossenes Erststudium sein muss, sondern auch Abitur + mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Einstiegsprüfung möglich sind.

Ich habe nun insgesamt 5 Jahre aktive Berufserfahrung und zuvor 2 Jahre Berufserfahrung als Schülerin (ab 16) gesammelt - immer in derselben Firma - insgesamt verfüge ich also über 7 Jahre Berufserfahrung. Bei der besagten FH habe ich meine Unterlagen bereits eingereicht, die Einstiegsprüfung erfolgreich absolviert und hätte jetzt die Möglichkeit parallel zu meinem aktuellen Vollzeitstudium schon mal mit dem Master zu beginnen. Wie gesagt erfülle ich ja bereits alle Voraussetzungen, habe den Platz sicher und weiß auch, dass das Studium in DE anerkannt wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss ich ein ausländisches Fernstudium bei der Kindergeldkasse anmelden? Da bei der Kindergeldkasse ja mein normales Studium schon angemeldet ist.

2) Was ist, wenn ich das Masterstudium vor dem Bachelor abschließen sollte? 

Der Master dauert nur 2 Semester, mein Bachelor dauert noch 3-4 Semester. Sprich: Wenn ich jetzt im April anfange den Master zu machen, wäre ich im April 2020 auch mit dem Master fertig, mit dem Bachelor dagegen erst im Oktober 2020 oder März 2021. Würde hierbei dann das Kindergeld wegfallen? Da ich ja dann offiziell ein abgeschlossenes Studium habe, auch wenn es schon der Master ist. Es wäre kein Problem, wenn das Kindergeld wegfallen würde, wenn ich den Master abgeschlossen habe, es geht mir rein um das Organisatorische - nicht dass ich irgendetwas zurückzahlen muss.

3) Ergänzung zur 2. Frage: 

(eher unwahrscheinlich, aber ich sollte die Frage trotzdem einbeziehen)

Was wäre, wenn ich den Master vor dem Bachelor abgeschlossen habe und mich dann entscheiden sollte, das Bachelor Studium doch nicht fortzusetzen? (Ich habe eigentlich vor es zu beenden, aber wer weiß was für Fälle eintreten) 

Würde mein Masterabschluss hier als erster Studienabschluss gelten, wodurch ich lediglich mein Prüfungszeugnis der Kindergeldkasse zusende und das Kindergeld somit eingestellt wird?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

LG, Lila

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Kann man bei der Familienkasse ein Beweis hinterlegen, dass man sich bei einer Uni angemeldet hat, auch wenn man die Anmeldung verloren hat?

Folgendes Problem: Ich habe im Sommer diesen Jahres mein Abitur gemacht und dann ein paar Monate nicht gewusst, wo es weiter gehen sollte. Schließlich hab ich mich dafür entschieden mich bei der JGU in Mainz anzumelden am 1. September für ein Zulassungsfreies Fach anzumelden. Mein Vater hatte mir ebenfalls Druck gemacht, dass wenn er für mich kein Kindergeld bekommt, dass ich eine hohe Miete bezahlen muss.

Ich hab von der Uni ein schreiben bekommen, dass meine Anmeldung bestätigt wurde und ich auf eine Antwort warten kann. Dieses schreiben konnte ich zum Ausdrucken herunterladen. Ich hab es aber erst nur heruntergeladen und das ausdrucken verschoben. Das ging dann bis gestern, als mein Vater einen Brief von der Familienkasse bekam, dass wenn wir in vier Wochen nichts hinschicken, dass mein Teil des Kindergeldes gestrichen wird und mein Vater das Kindergeld der letzten Monate zurückzahlen muss.

Ich, auf der Suche nach dem Schreiben von vor ein paar Monaten zuvor, bin zum Entschluss gekommen, dass ich dieses digitale Schreiben wohl ausersehen auf meinem PC komplett gelöscht habe, als ich versucht hab Speicherplatz zu kriegen.

Die Datei war laut meiner Erinnerung im Download Ordner oder Auf dem Desktop. War aber beides nirgends zu finden. Beim Anmelden auf der Seite der Uni musste ich feststellen, dass mein damaliger Account wohl gelöscht wurde und ich somit die Datei nicht einfach wieder neu herunterladen kann.

Also hab ich versucht die Datei mit unzähliger Software wiederherzustellen. Vergeblich, das einzige was ich finden kann, sind die neue Anmeldebestätigungen fürs Sommersemester und nicht die alten fürs Wintersemester, für das ich nicht angenommen wurde.

In der Downloadhistorie meines Browsers kann man aber sehen wann und wie oft ich die WiSe Zulassungs Datei heruntergeladen habe. Ich habe die Statistik gescreenshottet (siehe Oben).

Ist das irgendwie genug, das der Familienkasse zu erklären, dass ich auf die originale Datei nicht zugreifen kann, aber dafür Beweisen kann, dass ich diese mal hatte. Zudem habe ich die Aktuelle, für das Sommersemester, die im Prinzip das gleiche ist, nur mit einem anderen Datum.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, sonst werde ich wohl Probleme mit meinem Vater haben und vielleicht ausziehen müssen oder ihm das Geld bezahlen, was ich nicht habe. Ich will nicht sagen, dass ich komplett unschuldig bin, schließlich habe ich das im November vergessen abzuschicken. Nur die Frage ist was jetzt die Lösung wird, sonst wird es ziemlich hässlich für mich....

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