Kindergeld trotz Minijob mit 19 Jahren?
Hey Leute,
ich kenne eine Bekannte die 19 Jahre alt ist und nächstes Jahr ein Auslandsjahr vor sich hat, weswegen sie erst danach eine Ausbildung anfängt.
Sie würde aber gerne noch ein halbes Jahr einen Minijob machen, wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Bekommen das die Eltern trotzdem oder wie verhält sich das?
Liebe Grüße
3 Antworten
Der Minijob ist kein Hindernis für den Kindergeldanspruch der Eltern, falls eine der Voraussetzungen hier erfüllt ist:
Was den Auslandsaufenthalt betrifft, siehe den Link hier von klicktipps.de: https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-mich-an-die-aok-wenden
Gruß siola55
Sorry, war leider der falsche Link: https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
Wenn sie zur Zeit keine Schule mehr besucht oder z.B. bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Arbeit suchend ( 18 - 21 ) oder Ausbildung suchend gemeldet ist, ab 21 - 25 nur noch Ausbildung suchend, dann werden die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld haben.
Es liegt dann aber an der nicht vorhandenen Voraussetzung und nicht an der Höhe des erzielten Einkommens, weil es schon seit dem 01.01.2012 fürs Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr gibt.
Wegen dem Kindergeld ab nächstem Jahr sollte sie im Internet mal eingeben ,, Kindergeld bei Auslandsjahr ", da kann sie die Voraussetzungen nachlesen.
Der Minijob ist dem Kindergeld egal, weil es keine Einkommensgrenze mehr gibt.
Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn gibt es eine Übergangszeit von 4 Monaten, in der man weiterhin Kindergeld bekommt. Dies ist jedoch bei einem Auslandsjahr nicht gegeben, weshalb es sowieso fraglich ist ob deine Bekannte überhaupt Kindergeld bekommen kann, da sie den Ausbildungsstart nach hinten verschoben hat.