Kindergeld nachträglich beantragen?

1 Antwort

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren und nachweisbar sind, kann Kindergeld rückwirkend bis zu 6 Monate nachgezahlt werden, gilt ab dem Monat vor Antragstellung und Eingang bei der Familienkasse.

Solange Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, spielt die wöchentliche Arbeitszeit neben deinem Studium oder in der Wartezeit in einem Nebenjob auch keine Rolle, sollte aber dennoch in einem Studium in der Woche dann nicht mehr als 20 Stunden betragen, sonst könnte man den Status als Student und somit ggf.den Anspruch auf Kindergeld verlieren.

Das Einkommen hingegen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.