Kindergeldanspruch wenn Kind Teilzeit arbeitet?
Meine Tochter ist 20 Jahre alt. Sie hat ein Teilzeitjob, wo sie 23 Stunden wöchentlich arbeitet. Sie verdient 11€ Brutto die Stunde.
Frage: Haben wir trotzdem Anspruch auf Kindergeld, oder nicht?
3 Antworten
Sie hat sich bei dem Jobcenter dort auch angemeldet und bekommt regelmässig Stellenvorschläge, wo sie sich bewirbt...
Also laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16 besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, da die Tochter "Ausbildungssuchend" beim Jobcenter gemeldet ist:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Formular für das Kind hierzu: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
Das Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden 😂
Gruß siola55

Ja bis zum 21 Lebensjahr hat sie Anspruch, sofern sich nichts geändert hat.
Dann hast du die Kommentare noch nicht alle gelesen 😢:
Sie hat sich bei dem Jobcenter dort auch angemeldet und bekommt regelmässig Stellenvorschläge, wo sie sich bewirbt...
Hat also mit der Teilzeitarbeit überhaupt keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden 🤣
Kind arbeitslos
Ist das Kind ohne Beschäftigungsverhältnis bei der Agentur für Arbeit oder einem vergleichbaren für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als arbeitssuchend gemeldet, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.08.06.2018
Ist die Tochter ausbildungssuchend? Ja ist sie. Sie hat sich bei dem Jobcenter dort auch angemeldet und bekommt regelmässig Stellenvorschläge, wo sie sich bewirbt.
Du kannst einfach nicht richtig lesen 😢 Die Tochter ist nicht arbeitsuchend, sondern als "Ausbildungssuchend" gemeldet und die Eltern haben demnach Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr!!!
Kapier's doch endlich...
Wende dich an die Familiekasse, ruf dort an und schildere deine Frage denen, ich bin mir sicher bei Ausbildungsuchend sagen die dir auch das es bis zum 21 Lebensjahr geht, das steht auch im sozialgesetzbuch drin, habe aber keine Lust in den 4 Büchern oder so das rauszusuchen,
Das jobcenter gibt auch Infos darüber heraus,
Ich habe keine Frage - du bringtst hier alles durcheinander: laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gilt:
4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.
Für Ausbildungssuchend gilt was anderes:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (imInland oderAusland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das trifft in folgenden Fällen zu: usw.
Worauf sollte sich der Anspruch begründen? Ab 18 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, ob davon eine hier erfüllt ist, ist völlig ungewiss.
Bei mir war das so, das ich bis zum 21 Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hatte. Ab den 21 Lebensjahr musste begründet sein ob du etwas mit Schule zu tun hast, z. B Berufsschule oder Studium etc, ich kann nur nach meiner Erfahrung dies beantworten, letztendlich kann man ja trotzdem mal ein Antrag ausfüllen
Kindergeldanspruch besteht bei "Ausbildungssuchend" bis zum 25. Lebensjahr!