Scheinstudium/ Gap Year/ Erstausbildung?
Nehmen wir mal an, Freund XY, 18 Jahre alt, will nach der Schule eingeschriebener Student sein, um Kindergeld weiterhin beantragen zu können, doch eigentlich macht er ein Gap Year um zu reisen. XY weiß, dass das nicht legal ist, es aber jedoch viele machen. Kann es sein, dass er sich dann nach 1 Wintersemester BWL und 1 anschließenden Sommersemester "Wirtschaft und Recht" rechtlich nicht mehr in der Erstausbildung befindet, und dann für das "richtige" Studium nach seinem Gap Year kein Kindergeld(/und die Krankenkasse der Familie) beziehen kann?
PS: XY verdient geringfügiges Einkommen unter 520€ monatl. / unter Grundfreibetrag von 10347€ jährlich
Freund XY bedankt sich im Voraus und ist für Tipps, was er ansonsten beachten muss auch sehr offen.
Liebe Grüße
Er kommt über die Runden und ist über der Armutsgrenze, da er elterlichen Unterhalt bekommt.
4 Antworten
Die Person ist ein Betrüger!
Wen er so knapp ist mit Geld, wird er wohl BaföG haben wollen. Dann wäre ein Scheinstudium ganz ganz schlecht. Denn damit schießt er sich wohl aus der BaföG-Förderung für das "richtige" Studium.
Sorry, da war ich zu ungenau. Das Einkommen durch u.a. nicht zu versteuernde Unterhaltszahlungen ist wesentlich höher, nur seine Erwerbstätigkeit bringt ihm jeden Monat geringfügig Geld ein, sodass die Minijobgrenze nie überschritten wird.
Die Anforderungen für BaföG erfüllt er nicht
Und da ist es dann weitaus günstiger, das Jahr arbeiten zu gehen und aufs Kindergeld zu verzichten, als 2 Semester Bafögbezug zu verschenken.
Heyy,
würde ich nicht riskieren. Wenn du ein bezahltes Gap year machst wirst du im Endeffekt mehr verdienen als Kindergeld usw.
Solltest du dich doch entscheiden es durchzuziehen wünsch ich dir viel Erfolg und solltest du scheitern, dann stehen dir die Türen zu einer Ausbildung zum Metzgerfachmann stets offen. LG
wenn er sich in ausbildung und studium befindet, hat er dies zügig zu vollziehen, da er sonst anspruch auf unterhalt verliert. täuscht kind nur studium oder ausbildung vor, verliert es anspruch auf unterhalt
wer ein gap year machen möchte unterhält sich selbst aus eigenem einkommen und kann dann reisen oder was auch immer tun. was hier geplant wird ist betrug
@amica631 Erstmal vielen dank für deine Antwort!
Ja, ich habe das Urteil dazu gelesen, jeder Studierende ist automatisch dazu verpflichtet, seinen Abschluss (Bachelor, Master, Stex) anzustreben. Also ansonsten handelt es sich Sozialbetrug.
Was du mit dem Unterhalt schreibst, finde ich interessant. Denn Eltern von eingeschriebene Studenten in Erstausbildung können ja Kindergeld beantragen, oder? Es kann ja auch sein, dass Person XY seinen Studiengang nach einem Jahr wechseln möchte, weil es ihm nicht gefallen hat. Befindet er sich dann noch in erstausbildung?
Die Folgen interessieren mich
in der regel hat ein student einen bedarf von ca. 930 euro, dies beinhaltet das kindergeld bereits, da es einkommen ist. du hast natürlich die möglichkeit den studiengang zu wechseln um dich umzuorientieren, dann solltest du allerdings das studium zügig über die bühne bringen.
schwierig wird den eltern zu erklären warum keine leistungsnachweise vorliegen und eventuell ständige fehlzeiten. es ist unterm strich betrug. ich würde ehr mit offenen karten spielen und reisen dann tätigen, wenn man sich die auch leisten kann.
@NasliamPlaerrer danke dir, es gibt Studien dass das jedes Jahr mehrere Hunderttausend „Stundenten“ machen. Es wird also nicht nachverfolgt und ist schwer nachzuweisen.