Hey, ich habe eine komplizierte Frage bzgl. Kindergeld und Zweit/Erstausbildung, die ich im Internet und auf Anfrage (noch nicht) beantworten bekommen habe:

Ich habe eine 12-Monatige Ausbildung als technischer Rettungssanitäter gemacht. Diese Ausbildung ist anscheinend nicht als Berufsausbildung anerkannt. Allerdings ist das schwierig mit 12 Monaten…

Jetzt mache ich eine zweite vollwertige Ausbildung (Pflegefachkraft).

Jetzt ist die Frage ob der Rettungssanitäter demnach nicht meine Erstausbildung war oder schon. Somit wäre meine jetzige Ausbildung meine Zweitausbildung, bei der ich Vollanspruch auf Kindergeld (bzgl. Gewerbeanmeldung) hätte.

Ist der Rettungssanitäter annerkannt und meine Erstausbildung, hätte ich bei meiner jetzigen, also Zweitausbildung keinen Vollanspruch aufs Kindergeld.

Kennt sich da jemand aus? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke!